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PRESSEINFO

Nummer: 02/00

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 07.01.2000

Aufruf zur Desertion bleibt straffrei

Erneut erging heute vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Freispruch wegen Aufrufs zu Straftaten. Uta Amme aus Prenzlau wurde vorgeworfen, den Aufruf gegen den NATO-Krieg unterzeichnet zu haben, der am 21. April 1999 in der Berliner Tageszeitung taz erschien und mit dem Soldaten der Bundeswehr zur Desertion und Gehorsamsverweigerung aufgefordert wurden.

Die Richterin begründete den Freispruch mit dem in Artikel 5 Grundgesetz zugesicherten Recht auf freie Meinungsäußerung. Diese sei auch in deutlich zugespitzter - wie die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung äußerte „verzerrter“ - Form erlaubt. Überdies sei Uta Amme freizusprechen wegen eines „unvermeidbaren Verbotsirrtums“: In der angespannten Situation, in der die gesamte Öffentlichkeit sich auf die Frage des Kosovo-Krieges konzentrierte und in der eine Vielzahl juristisch kompetenter Experten den Krieg als völkerrechts- und damit verfassungswidrig einstuften, konnte sie davon ausgehen, dass das auch richtig ist. Für die Angeklagte sei es nicht zumutbar gewesen, in einer Situation, in der es um Menschenleben gegangen sei, auf die endgültig juristische Klärung zu warten.

Nachdem bereits am Mittwoch der katholische Priester Hubertus Janssen in der gleichen Angelegenheit freigesprochen worden war, steht es in der Serie von Prozessen gegen UnterzeichnerInnen des oben genannten Aufrufs 4 zu 1 für die UnterzeichnerInnen und gegen die Staatsanwaltschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch in jedem Fall gilt: Keine Ruhe an der Heimatfront !

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