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Nummer: 03/00

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 11.01.2000

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:
Kippt die Wehrpflicht?

Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß bundesdeutsche Frauen nicht weiter vom Dienst an der Waffe ausgeschlossen werden dürfen. Die deutschen Rechtsvorschriften (Grundgesetz Art. 12 a /4), die einen bewaffneten Dienst von Frauen verbieten und sie auf den Dienst im Sanitätsbereich und Musikcorps beschränken (Soldatengesetz §1 Abs. 2), sind damit hinfällig geworden. Die Entscheidung wurde durch die Klage der Elektronikerin Tanja Kreil ausgelöst, die auf diese Weise eine Einstellung bei der Bundeswehr erzwingen will.

Die jetzige Entscheidung des EuGH, die sich bereits Ende des vergangenen Jahres ankündigte, wird weitreichende Folgen haben. Dies befürchtet offensichtlich auch Bundesverteidigungsminister Scharping, der das Urteil sofort nach Bekanntwerden begrüßte und gleichzeitig erklärte, die Wehrpflicht sei „nicht berührt“. Dem ist jedoch nicht so: Männer werden nun mit guter Aussicht auf Erfolg auf Gleichbehandlung dringen. Sie werden nicht mehr akzeptieren, selbst einem Zwangsdienst unterworfen zu werden, während Frauen zwischen einer zivilen oder einer militärischen Laufbahn wählen können.

Dem steht das ideologisch motivierte Festhalten an der Wehrpflicht strikt entgegen. Das weiß nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition: So hat der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Paul Breuer bereits gestern angekündigt, einer Verkürzung der Wehrpflicht auf 6 Monate sowie einem Waffendienst von Frauen in Form von Wachdienst, als Pilotinnen oder „in einer Raketenstellung am Radarschirm“ zuzustimmen. Dabei handelt es sich um den Versuch, die Wehrpflicht trotz der vorhersehbaren EuGH-Entscheidung doch noch zu retten. Die gleichzeitige Forderung nach einer drastischen Aufstockung des Wehretats zeigt, wohin die Reise auch bei der CDU/CSU-Regierungsopposition geht: eine effektivere Bundeswehr, die zu weltweitem Intervenieren out of area – wie bereits im Kosovo vorexerziert – willig und in der Lage ist. Frauen werden in dieses Konzept nunmehr nahtlos eingefügt. Wenn sie der formalen Gleichstellung nun auch zweifellos näher kommen, ein Schritt zur Emanzipation ist das nicht.

Das Töten auf Befehl wird nicht humaner werden, wenn es in Zukunft vermehrt von Frauen ausgeführt wird. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär hält deshalb weiterhin daran fest: Waffenverbot für Männer und Frauen!

Pressestelle

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