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PRESSEINFO

Nummer: 04/00

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 13.01.2000

5 zu 1 für die Friedensbewegung:
wieder Freispruch wegen Aufruf zur Desertion

Nach vier einhalb Stunden Verhandlung erging vor dem Amtsgericht Berlin der Freispruch gegen Dr. Elke Steven. Ihr wurde vorgeworfen, zur Fahnenflucht und Desertion aufgerufen zu haben.

Dr. Elke Steven, politische Sprecherin des Komitees für Grundrechte und Demokratie, hatte einen Aufruf an alle am Krieg im ehemaligen Jugoslawien beteiligten Soldaten unterzeichnet, der am 21. April in der taz veröffentlicht wurde.

Richterin Müller und Staatsanwalt Anselmann versuchten, die Frage der Völkerrechtswidrigkeit des NATO-Angriffs auszuklammern. Für sie stand im Mittelpunkt, ob ein Aufruf zu Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu vereinbaren ist. Während der Staatsanwalt dies verneinte, hob die Richterin hervor, dass im Krieg, einer extremen und für Deutschland neuen Situation, die freie Meinungsäußerung Vorrang genießen müsse.

Dr. Elke Steven und ihr Verteidiger, Richter a.D. Helmut Kramer, verwiesen hingegen auf den Aspekt, daß dieser Aufruf zur Desertion nur ein kleiner Teil der Arbeit war, der gegen den Krieg und die Kriegsvorbereitungen initiiert wurde. In einer ausführlichen Prozesserklärung von Dr. Elke Steven und mit Hilfe mehrerer Beweisanträge von Dr. Kramer wurde auf die völkerrechtswidrigen Handlungen von Seiten der NATO hingewiesen.

Verteidiger Dr. Kramer, ehemals Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, wies darauf hin, dass im Fall des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der NATO und mit ihr der Bundesrepublik Deutschland, sogar die Berufung auf Artikel 20 Grundgesetz (Recht auf Widerstand) nötig gewesen wäre.

Neben Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung wurden während der Verhandlungen auch die Propagandalügen der NATO und der Bundesregierung widerlegt.

Die Staatsanwaltschaft wird gegen den Freispruch Rechtsmittel einlegen.

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