|
|
 |
|
PRESSEINFO
 |
 |
4 Freisprüche, 1 Verurteilung
Heutige Bilanz in Verfahren wg. Aufruf zur Desertion
Gleich gegen fünf UnterzeichnerInnen eines Antikriegs-Aufrufs wurde heute vor dem Amtsgericht Berlin verhandelt. Die Richterin Guse-Manke legte die Verfahren gegen Hermann Theisen, Sonja Tesch, Helga und Konrad Tempel zusammen, da alle Angeklagten in ihre Zuständigkeit fallen. Außerdem wurde gegen Armin Lauven einzeln verhandelt. Allen Angeklagten wurde vorgeworfen, mit dem Aufruf Soldaten der Bundeswehr zur Desertion und Gehorsamsverweigerung aufgefordert zu haben. Dieser „Aufruf an alle Soldaten der Bundeswehr, die am Jugoslawienkrieg beteiligt sind“ wurde in der Berliner Tageszeitung taz vom 21. April 1999 veröffentlicht. In diesem Aufruf wurden Soldaten aufgefordert, ihre Einsatzbefehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen. Hermann Theisen wurde zusätzlich vorgeworfen, den Aufruf im April und Mai 1999 in Briefen an verschiedene Bundeswehr-Einrichtungen verschickt zu haben.
Richterin Guse-Manke verwarf die Argumentation der vier Angeklagten, dieser NATO-Krieg sei völkerrechtswidrig und verstoße daher auch gegen das Grundgesetz: „Darum geht es hier nicht. Gott sei Dank. Ich bin kein Völkerrechtler.“ Für sie stand im Mittelpunkt, ob ein Aufruf zu Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu vereinbaren ist. Hermann Theisen hob hervor, dass er bewußt zur Desertion aufgerufen habe. Den Soldaten wäre gar nichts anderes übrig geblieben, da sie sich sonst selber rechtswidrig verhalten hätten. Denn Handlungen von Bundeswehr-Soldaten in einem rechtswidrigen Krieg haben Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung bis hin zu Mord zur Folge. Da er sich ausdrücklich auch vor Gericht zum Aufruf zur Desertion bekannte, wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen je 30 DM verurteilt. Die übrigen drei Angeklagten hoben hingegen hervor, dass für sie mit dem Aufruf nicht die Aufforderung zur Desertion verbunden gewesen sei. Die Richterin sprach sie daher frei.
Armin Lauven wurde freigesprochen, da die Richerin in der Beteiligung der Bundeswehr an dem NATO-Krieg eine Erst- und Einmaligkeit sah. Daher sei es in dieser brisanten Situation gerechtfertigt, sich pointiert in der Öffentlichkeit zu äußern.
Mit den heutigen Prozessen sind zwölf erstinstanzliche Verfahren gegen die UnterzeichnerInnen des inkriminierten Aufrufs abgeschlossen. Neun endeten mit einem Freispruch, zwei mit einer Verurteilung, einer der Unterzeichner erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe mit einer Verwarnung.
|
|

Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
|