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PRESSEINFO

Nummer: 06/00

AutorIn: Sigurd Jennerjahn

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 01.02.2000

Siebenmal Freispruch
Fortsetzung der Prozesse wegen des Aufrufs zur Desertion

Mit der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin gegen sechs weitere Unterzeichner des Desertionsaufrufs an die im Jugoslawienkrieg eingesetzten Bundeswehrsoldaten sowie den verantwortlichen Redakteur der tageszeitung, in der der Aufruf am 21. April erschienen war, hat die von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Prozesswelle ihre Fortsetzung erfahren. Clemens Ronnefeldt, Ingrid Röseler, Roland Roth, Wolfgang Rüddenklau, Urs Roth und Ronald Rönsch wurde vorgeworfen, vorsätzlich zu einer Straftat aufgerufen zu haben, und Karl-Heinz Ruch von der taz wurde der Beihilfe dazu bezichtigt. Alle wurden von der zuständigen Richterin Brinkmann freigesprochen. In früheren Verfahren waren vom Amtsgericht Berlin in der gleichen Sache bereits neun Freisprüche und drei Verurteilungen zu einer Geldstrafe ergangen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wertete die Unterzeichnung des Aufruftextes, der die Soldaten zur Gehorsamsverweigerung und zur Entfernung von der Truppe anhielt, als einen vom Recht auf Meinungsfreiheit nicht geschützten Aufruf zu einer Straftat. Die Frage, ob der Krieg gegen völkerrechtliche Normen verstoßen habe, sei hier nicht von Belang, da eine eventuelle Verletzung des Völkerrechts durch den Angriff auf Jugoslawien nicht bedeute, dass in diesem Krieg gegebene Befehle den Status von kriminellem Unrecht hätten. Der Einsatz insgesamt sei ja aus humanitären Gründen erfolgt. Von Seiten der Verteidigung und der Angeklagten wurde diese Argumentation scharf zurückgewiesen. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg bezeichnete das Verhalten der Staatsanwaltschaft als Verstoß gegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte des Einzelnen, „eventuell kriminelle Machenschaften der Bundesregierung“ anzuprangern. Roland Roth nannte es „skandalös“, dass die Staatsanwaltschaft in den bisherigen Verfahren die verfassungs- und völkerrechtliche Argumentation der Angeklagten schlicht ignoriert habe. Alle Angeklagten betonten, dass sie nach wie vor die damalige Aufforderung zur Desertion für gerechtfertigt halten. Clemens Ronnefeldt bedauerte lediglich angesichts der nach Ende des Bombardements zutage getretenen Erkenntnisse, dass der Aufruf nicht schärfer formuliert war.

In ihrer Urteilsbegründung verwies die Richterin Brinkmann darauf, dass ein vorsätzlicher Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat nicht gegeben sei, da die Handlung, zu der aufgerufen wurde, nach Auffassung der Angeklagten gerade die einzige Möglichkeit für die Soldaten war, sich nicht strafbar zu machen. Darüber hinaus bemerkte sie zu der Frage, ob der Krieg gegen Jugoslawien vom Völkerrecht gedeckt gewesen sei, dass es heute, im Nachhinein, „einhellige Meinung“ sei, dass dies nicht der Fall war, und eine solche Ansicht auch zum Zeitpunkt des Aufrufs keinesfalls abwegig war. Bis Ende März sind vor dem Amtsgericht Berlin zehn weitere Verfahren in dieser Frage angesetzt.


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