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Nummer: 07/00

AutorIn: Erwin Riedmann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 02.02.2000

Freispruch, die Siebzehnte

Heute fand in der Reihe der Gerichtsverfahren gegen Gegner des Nato-Einsatzes in Jugoslawien der Prozess gegen den Friedensforscher Volker Böge statt. Er endete – wie zuvor schon sechzehn andere Prozesse - mit einem Freispruch; dem stehen nur drei Verurteilungen gegenüber.

Der Angeklagte bekannte sich offen dazu, einen an alle an der Nato-Bombardierung Jugoslawiens beteiligten Soldaten gerichteten Aufruf unterschrieben zu haben. Böge, der sich als Wissenschaftler sowohl mit dem Kosovo-Krieg als auch mit der Frage seiner Völkerrechtsmäßigkeit auseinandergesetzt hatte, legte sehr eindrücklich dar, dass die Luftschläge der Nato gegen Zivilpersonen und zivile Objekte völkerrechts- und damit grundgesetzwidrig waren. Unter solchen Bedingungen hielt er es nicht nur legitim, sondern sogar geboten, die im Einsatz befindlichen Soldaten zu Widerstand aufzufordern. Nicht nur die Deserteure des Zweiten Weltkriegs seien als "Friedensboten" zu verstehen. Angesichts des neuen Nato-Konzepts, das auch künftig nicht-mandatierte, also völkerrechtswidrige Einsätze vorsieht, wird auch in Zukunft Desertion eines der wenigen Mittel des Widerstands sein.

Die Staatsanwaltschaft, die sich auf keinen Fall des Vorwurfs der "Kriminalisierung der Friedensbewegung" ausgesetzt sehen möchte, war der Ansicht, dass sich Böge wegen Aufforderung zur Fahnenflucht und zur Gehorsamsverweigerung strafbar gemacht hätte und zu 40 Tagessätzen verurteilt werden müsse. Soldaten, die Befehle verweigern dürften, würden jede Armee in einen "Debattierclub" verwandeln. Das "Entfernen von der Truppe" sei ohnehin in jedem Fall, also auch bei völker- und grundgesetzwidrigen Einsätzen, strafbar.

Der Freispruch, so die Richterin, erging explizit nicht auf der Basis politischer Meinungsfreiheit, denn diese stößt da auf ihre Grenzen, wo zu Straftaten aufgerufen wird, und dieses Vergehen sei Böge anzulasten. Strafbar sei der Aufruf, weil er zur grundsätzlich strafbaren Desertion auffordert. Da nach Ansicht der Richterin der Nato-Krieg kein Angriffskrieg, sondern ein Krieg "um schlimmeres Unrecht, wie z. B. Vertreibung, zu vermeiden", war, liegt auch kein Verfassungsverstoß vor. Da aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs die Völkerrechtsmäßigkeit des Kriegs auch von "namhaften Politikern" bestritten worden ist, hat der Angeklagte nicht vorsätzlich, sondern aufgrund eines Verbotsirrtums gehandelt und geht damit straffrei aus.

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