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PRESSEINFO
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Nummer: 08/00
AutorIn: Sigurd Jennerjahn
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 07.02.2000
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Vierte Verurteilung wegen
Desertionsaufrufs
Das heutige Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen Stephan Nagel vom Komitee für Grundrechte und Demokratie endete mit dessen Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 DM. Dieses Urteil setzt die Reihe von amtsrichterlichen Entscheidungen in ähnlichen Verfahren fort. Angeklagt sind die Unterzeichner eines in der taz vom 21. April 1999 veröffentlichten Aufrufs, der die am Krieg gegen Jugoslawien beteiligten Soldaten dazu auffordert, wegen der Völkerrechtswidrigkeit des Einsatzes die ihnen gegebenen Befehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen. Bisher ergingen in dieser Sache 17 Freisprüche. Amtsrichterin Miller ist nunmehr die vierte RichterIn, die einen Angeklagten wegen der Unterzeichnung des Aufrufs schuldig gesprochen hat.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte Nagel beschuldigt, vorsätzlich zu einer Straftat aufgerufen zu haben und sich damit nach § 111 StGB schuldig gemacht zu haben. Selbst wenn er sich hinsichtlich der Reichweite der Meinungsfreiheit getäuscht haben sollte, sei dieser Irrtum vermeidbar gewesen, da „allgemein bekannt (ist), dass Soldaten – insbesondere in kriegerischen Auseinandersetzungen – nicht einfach weglaufen können.“ Rechtsanwalt Suling hielt dem entgegen: „Soldaten töten, verletzen, machen Landschaft und Sachen kaputt“, was nur dann keine schwerwiegenden Straftaten seien, wenn dies durch das Völkerrecht gedeckt sei. Da dies im Falle des Jugoslawienkrieges nicht der Fall gewesen sei, habe der Aufruf von den Soldaten nur rechtmäßiges Verhalten eingefordert. Im Übrigen sei Ziel des Aufrufes gewesen, die Öffentlichkeit aufzurütteln. Die ernsthafte Hoffnung, dass ein Soldat der Forderung nachkomme, sei damit nicht verbunden gewesen.
Mit ihrem Urteil ging die Richterin noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 30 Tagessätzen à 50 DM hinaus. Sie führte aus, dass die Aufforderung, sich von der Truppe zu entfernen, eine Aufforderung zu einer Straftat darstelle und ihr keinen Interpretationsspielraum lasse. Die Forderung, völkerrechtswidrige Befehle zu verweigern, bezeichnete sie ausdrücklich als legitim. Ihrer Ansicht nach habe ein Soldat, wenn er einen konkreten Befehl oder den Einsatz insgesamt als völkerrechtswidrig betrachte, dies seinem Vorgesetzten mitzuteilen, entsprechende Befehle zu verweigern und eventuelle Disziplinar-maßnahmen zu ertragen. Er sei jedoch in keinem Falle dazu berechtigt zu desertieren. „Wenn man den Krieg als völkerrechtswidrig ansieht, muss man auch dazu stehen.“ Sie forderte die Verteidigung abschließend nachdrücklich dazu auf, gegen ihr Urteil Rechtsmittel einzulegen, damit diese Fälle höherinstanzlich geklärt werden.
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