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PRESSEINFO
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Zwei Freisprüche wegen
Desertionsaufruf
Brigitte Klaß und Cornelia Kirchgeorg-Berg sind heute vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten freigesprochen worden. Ihnen wurde in getrennten Verhandlungen vorgeworfen, mit ihrer Unterzeichnung eines Aufrufs gegen den Kosovo-Krieg Soldaten der Bundeswehr zu Straftaten aufgefordert zu haben. In diesem in der taz am 21. April 1999 veröffentlichten Aufruf wurden Soldaten aufgefordert, ihre Einsatzbefehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen. In der Prozesslawine gegen die UnterzeichnerInnen sind nunmehr 19 Freisprüche erfolgt, lediglich vier Verurteilungen zu Geldstrafen stehen ihnen gegenüber.
Der bei beiden Verhandlungen anwesende Oberstaatsanwalt Dalheimer hat in seinen Stellungnahmen die Auffassung der Berliner Staatsanwaltschaft deutlich gemacht. Das Desertieren sei grundsätzlich eine Straftat, daher spiele die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Krieges auch keine Rolle. Außerdem sei der Einsatz der Bundeswehr nicht rechtswidrig gewesen, da er von der Bundesregierung - „immerhin eine rot-grüne“ - und vom Bundestag beschlossen wurde. Die Richterin Garske-Ridder konterte zu Recht, dass bei dieser Auffassung dann auch kein Bundesverfassungsgericht mehr notwendig sei. „Was der Bundestag beschließt, muss nicht richtig sein.“
Die Richterin hob in ihren mündlichen Urteilsbegründungen hervor, dass die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Krieges eine Rolle spiele. Sie müsse als Richterin prüfen, ob die Angeklagten mit ihrer Unterzeichnung den Vorsatz verbanden, Soldaten zu unrechtmäßigem Handeln aufzufordern. Dies sei bei den Angeklagten nicht der Fall. Zusätzlich hob die Richterin hervor, dass zwar die Desertion prinzipiell eine Straftat sei. Aber die Mauerschützenprozesse haben gezeigt, dass von Untergebenen verlangt und erwartet wird, ihr Handeln auf mögliche Straftaten zu überprüfen. Der inkriminierte Aufruf sollte Soldaten der Bundeswehr vor der Begehung von Straftaten schützen. Die „scharfe und polemische Form“ des Aufrufs sei daher vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft erweist sich in ihrer Auffassung zunehmend obrigkeitsstaatlich. Was Verfassungsorgane in einer Demokratie beschließen, muss nicht Recht sein. Vom Bürger und auch von Soldaten darf nicht erwarten werden, dass sie Unrecht begehen. Aus den Erfahrungen des deutschen Militarismus wurde daher Soldaten der Bundeswehr die Pflicht auferlegt, Befehle nicht auszuführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.
Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, ein Ermittlungsverfahren gegen Rudolf Scharping als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr einzuleiten. Die Beteiligung der Bundeswehr an dem Nato-Krieg war völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Er hat Soldaten der Bundeswehr zumindest zu Straftaten angestiftet und aufgefordert. Der inkriminierte Aufruf ist hingegen eine Aufforderung an die Soldaten zum rechtmäßigem Handeln gewesen und die Strafverfahren sind umgehend einzustellen.
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