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PRESSEINFO

Nummer: 10/00

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 14.02.2000

Prozess gegen Olaf Szczepanski
Totalverweigerer vor Gericht


Dienstag, 15. Februar 2000

09.30 Uhr

Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Turmstraße 91, Raum 153

Olaf Szczepanski wurde zum 4. Januar 1999 zum Grundwehrdienst einberufen. Er trat den Dienst nicht an, da er jeden Kriegsdienst konsequent verweigert. Der Zivildienst ist für ihn keine Alternative, da auch dieser Dienst ein Kriegsdienst ist.

Von den Feldjägern der Bundeswehr wurde er am 22. März 1999 aufgegriffen und der Truppe zugeführt. Wegen seiner Abwesenheit von der Truppe und seiner Gehorsamsverweigerung wurde er 70 Tage unter verschärften Bedingungen arrestiert. Dann erhielt er Dienstverbot und wurde später aus der Bundeswehr offiziell entlassen.

Nun muss er sich wegen seiner Totalen Kriegsdienstverweigerung vor Gericht verantworten.

Die konsequente Verweigerung aller Kriegsdienste ist in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Ein Recht auf umfassende Kriegsdienstverweigerung gibt es in Deutschland nicht. Gemäß Grundgesetz kann lediglich der Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert werden.


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