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PRESSEINFO

Nummer: 11/00

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 15.02.2000

TKDV-Prozess gegen
Olaf Szczepanski vertagt

Der für heute angesetzte Prozesstermin gegen Olaf Szczepanski ist vertagt worden. Etwa 25 Personen und zahlreiche Medienvertreter wollten den Prozess verfolgen. Der Verhandlungssaal hatte allerdings lediglich Platz für fünf ZuschauerInnen. Die Verhandlung hätte nur mit eingeschränkter Öffentlichkeit durchgeführt werden können. Die Richterin vertagte daher mit Zustimmung des Angeklagten den Prozess auf den 27. April 2000.

Olaf Szczepanski wurde zum 4. Januar 1999 zum Grundwehrdienst einberufen. Er trat den Dienst nicht an, da er jeden Kriegsdienst konsequent verweigert. Der Zivildienst ist für ihn keine Alternative, da auch dieser Dienst ein Kriegsdienst ist.

Von den Feldjägern der Bundeswehr wurde er am 22. März 1999 aufgegriffen und der Truppe zugeführt. Wegen seiner Abwesenheit von der Truppe und seiner Gehorsamsverweigerung wurde er 70 Tage unter verschärften Bedingungen arrestiert. Dann erhielt er Dienstverbot und wurde später aus der Bundeswehr offiziell entlassen.

Die konsequente Verweigerung aller Kriegsdienste ist in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Ein Recht auf umfassende Kriegsdienstverweigerung gibt es in Deutschland nicht. Gemäß Grundgesetz kann lediglich der Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert werden.

Neuer Termin:

Donnerstag, 27. April 2000, 13.30 Uhr

Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Turmstraße 91, Raum 769


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