Home
Kampagne
Wehrpflichtinfos
Spenden
Materialien
Verein
Links

   


Kampagne gegen
Wehrpflicht, Zwangs-
dienste und Militär

Kopenhagener Str. 71
10437 Berlin

Kontakt
 
 
 
 
Presse

Presse 2008
Presse 2007
Presse 2006
Presse 2005
Presse 2004
Presse 2003
Presse 2002
Presse 2001
Presse 2000
Presse 1999
Presse 1998
Presse 1997
Presse 1996
illoyal
Presseberichte
 
 
 

PRESSEINFO

Nummer: 14/00

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 09.03.2000

Erneut zwei Freisprüche wegen
Desertionsaufruf

Eva und Werner Kiontke sind heute vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten freigesprochen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, mit ihrer Unterzeichnung eines Aufrufs gegen den Kosovo-Krieg Soldaten der Bundeswehr zu Straftaten aufgefordert zu haben. In diesem in der taz am 21. April 1999 veröffentlichten Aufruf wurden Soldaten aufgefordert, ihre Einsatzbefehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen. In der Prozesslawine gegen die UnterzeichnerInnen sind nunmehr 22 Freisprüche erfolgt, lediglich vier Verurteilungen zu Geldstrafen stehen ihnen gegenüber.

Für den Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Dalheimer, ist die Desertion von Soldaten der Bundeswehr grundsätzlich eine Straftat, daher spiele die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Krieges auch keine Rolle. Der Einsatz der Bundeswehr sei aber auch deshalb nicht rechtswidrig gewesen, da er von der Bundesregierung und vom Bundestag beschlossen wurde. Er zeigte sich aber von der persönlichen Motivation der Angeklagten beeindruckt und bot den Angeklagten an, das Verfahren gegen Geldzahlung von je 100 DM einzustellen. Dieses Angebot hat das Ehepaar abgelehnt.

In ihrer Stellungnahme wiesen die Angeklagten die Anschuldigungen zurück. Die Bundesregierung habe in mehrfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Weder war die Kriegsbeteiligung vom Völkerrecht noch von internationalen Verträgen, die die Bundesrepublik unterzeichnet hat, gedeckt gewesen. Ihnen sei es darum gegangen, den Krieg zu beenden. Eine mögliche strafrechtliche Konsequenz mit ihrer Unterzeichnung sahen sie demgegenüber als unbedeutend an. Sie haben nicht den Vorsatz gehabt, Soldaten der Bundeswehr zu Straftaten aufzufordern.

Die Richterin hob in ihrer mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Krieges eine Rolle spiele. Es gäbe hierüber bis heute keine abschließende rechtliche Bewertung. Daher können die Angeklagten auf die Unrechtmäßigkeit der deutschen Kriegsbeteiligung zu Recht verweisen. Auch „müssen nicht alle demokratisch zustande gekommenen Entscheidungen richtig sein“, so die Richterin. Zudem haben die Angeklagten nicht ihre Unterzeichnung mit dem Vorsatz verbunden, Soldaten zu unrechtmäßigem Handeln aufzufordern. Zwar sei die Desertion formal eine Straftat, aber die Form des Aufrufs sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, ein Ermittlungsverfahren gegen Rudolf Scharping als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr einzuleiten. Die Beteiligung der Bundeswehr an dem Nato-Krieg war völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Er hat Soldaten der Bundeswehr zumindest zu Straftaten angestiftet und aufgefordert. Der inkriminierte Aufruf ist hingegen eine Aufforderung an die Soldaten zum rechtmäßigen Handeln gewesen und die Strafverfahren sind

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029