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PRESSEINFO

Nummer: 16/00

AutorIn: Erwin Riedmann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 16.03.2000

P wie Preußen
Fortsetzung der Desertionsprozesse

Im Rahmen der Prozessserie vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen Gegner/-innen des Nato-Einsatzes in Jugoslawien fand heute der Prozess gegen Irena Pagel statt. Ihr wurde vorgeworfen, zusammen mit anderen einen in der tageszeitung vom 21. April 1999 veröffentlichten Aufruf zur Desertion unterschrieben zu haben. Der kaum zu verbalen Auseinandersetzungen aufgelegte Richter Berger verurteilte die Angeklagte zu 30 Tagessätzen und folgte damit dem Antrag des Oberstaatsanwalts Dalheimer. Damit erhöht sich die Anzahl der Verurteilungen auf fünf; dem stehen allerdings bisher 22 Freisprüche gegenüber.

Der Staatsanwalt sah die Angeklagte als ihrer Tat „überführt“ an, da sie nicht leugnete, den Aufruf unterzeichnet zu haben. Wären Soldaten tatsächlich desertiert, hätten sie sich strafbar gemacht, weil die Einsatzbefehle verbindlichen Charakter gehabt hätten. Mit dieser Argumentation streitet er die Völkerrechtswidrigkeit des Nato-Krieges ab und legitimiert ausdrücklich die Bundeswehrbeteiligung. Unbeeindruckt von der Zuständigkeit des UN-Sicherheitsrats hält er den Bundestag für das allein zuständige Entscheidungsgremium.

Demgegenüber plädierte Rechtsanwalt Hummel auf Freispruch, weil der Aufruf aus zwei Gründen nicht strafbar sein dürfe. Er sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt und durch das Völkerrecht geboten. Zur Zeit der Veröffentlichung des Aufrufs sei ein Großteil der Völkerrechtsexperten der Meinung gewesen, dass der Nato-Krieg gegen geltendes Völkerrecht und damit gegen das Grundgesetz verstoße. Daraus leite sich sogar die Notwendigkeit ab, Soldaten der Bundeswehr, die am Krieg beteiligt waren, vor den möglichen juristischen Folgen ihrer Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Krieg zu warnen. Der Aufruf sei als eine solche Warnung zu verstehen.

Der Richter, der für den Buchstaben P zuständig ist und zum ersten Mal im Rahmen der Desertionsprozesse tätig wurde, war wie die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Beteiligung der Bundeswehr am Nato-Krieg gegen Jugoslawien auf einer demokratisch legitimierten Entscheidung des Bundestages basiert. Dass damit geltendes Völkerrecht verletzt und deshalb auch gegen das Grundgesetz verstoßen worden ist, spielte in seiner Urteilsbegründung keinerlei Rolle. Nicht nur vom Urteil her, auch was seinen Habitus betrifft, - er verwies eine Beobachterin des Saales, nachdem sie gegen das Urteil verbal protestiert hatte - fühlte man sich als Beobachter an das autoritäre Gehabe preußischer Provenienz erinnert.


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