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PRESSEINFO

Nummer: 17/00

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 23.03.2000

50 Tagessätze zu 150 DM wegen
Desertionsaufruf gegen FU-Professor

Professor Dr. Wolf-Dieter Narr, der Freien Universität Berlin lehrt, ist heute vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen je 150 DM verurteilt worden. Dies ist bisher die höchste Strafe in der Prozesslawine gegen die UnterzeichnerInnen des in der taz veröffentlichten Aufrufs gegen den NATO-Krieg. Sechs Verurteilungen stehen 22 Freisprüchen gegenüber.

Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Eisenbach, sah in Prof. Dr. Narrs Unterzeichnung eines Aufrufs zur Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung grundsätzlich eine Straftat. Daher spiele eine völkerrechtliche Einordnung und die Rechtmäßigkeit dieses Krieges auch keine Rolle. Seiner Ansicht nach gab es kein Erfordernis, zu dieser Straftat aufzufordern, da in einer Demokratie andere Möglichkeiten für Meinungsäußerungen existieren. Ebenso sei zu würdigen, dass von Seiten des Angeklagten kein Verbotsirrtum vorlag, da er sich seiner strafbaren Handlung sehr wohl bewußt war. Aus diesem Grund forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen je 150,-DM.

In seiner Stellungnahme wies Prof. Dr. Narr die Anschuldigungen zurück. Die Bundesregierung und die NATO haben in mehrfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen. In seinem fast zweistündigen Plädoyer gab der Angeklagte sowohl Richterin Miller als auch dem Staatsanwalt Nachhilfe in Sachen Grundrecht, Völkerrecht, sowie den Verbrechen der NATO im Krieg und den politischen Motiven für deren Kriegsführung. Er führte aus, dass die Menschenrechte für alle verbindlich fest geschrieben sind und nicht nach Gutdünken ausgelegt und auch instrumentalisiert werden können. „Um Mord zu verhindern, darf man nicht morden!“.

Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr forderte für sich einen qualitativen Freispruch, der sich nicht auf die Meinungsfreiheit stützt: (...) „ich und alle anderen Unterzeichner des Aufrufs sind im Recht. (...) Das Urteil sollte im Gedenken der Opfer, und zwar vor allem der Kinder" gefällt werden, die unter den Kriegsfolgen noch Jahrzehnte zu leiden haben.

Die Richterin hob in ihrer mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Krieges für ihre Urteilsfindung keiner Rolle spiele. Vielmehr sei klar, dass der Aufruf zur Fahnenflucht ein schwerwiegender Straftatbestand sei. Bezüglich des Aufrufs zur Gehorsamsverweigerung ließ sie ihrer Ansicht nach Milde walten, denn dieser sei begrenzt mit der Meinungsfreiheit des Angeklagten gedeckt. Sie verurteilte den Angeklagten deshalb zu 50 Tagessätzen je 150 DM. Insgesamt wurde deutlich, dass sich weder die Richterin noch der Staatsanwalt einschlägig mit dem Wehrrecht, dem Soldatengesetz und dem Völkerrecht vorab auseinandergesetzt hatten.

Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, der sich selbst verteidigte, wird gegen das Urteil Berufung einlegen und bezeichnete es außerdem als reinen Unsinn. Er wird die Auseinandersetzung mit den Handlungen der Bundesregierung im ersten deutschen Angriffskrieg seit 1945, wenn nötig, bis zum Verfassungsgericht betreiben.

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