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PRESSEINFO
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Vier Freisprüche bei Desertionsprozessen
Krieg ist keine juristische Blackbox
Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde heute die Prozessserie gegen Gegner des Jugoslawien-Krieges der Nato fortgesetzt. Sowohl im Verfahren gegen Hanne Vack, Klaus Vack und Dirk Vogelskamp als auch im Verfahren gegen Dr. Renate Hürtgen ergingen Freisprüche. Mit diesen Urteilen erhöht sich die Zahl der Freisprüche auf 28, während die Zahl der Verurteilungen weiterhin bei sechs stagniert. Der für heute angesetzte Prozess gegen Irena und Michael Kuckutz wurde auf einen späteren Termin verschoben. Allen Angeklagten war vorgeworfen worden, dass sie in einer in der tageszeitung (taz) vom 21. April 1999 veröffentlichten Anzeige Soldaten der Bundeswehr zur Befehlsverweigerung und Fahnenflucht aufgerufen und den Aufruf noch anderweitig verbreitet hätten. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe nicht, wohl aber deren Strafbarkeit.
Aufgrund der katastrophalen Folgen des Krieges bezeichnete Klaus Vack die Behauptung, der Krieg sei aus humanitären Gründen geführt worden, als eine "Lüge“. Dirk Vogelskamp wies darauf hin, dass der Rechtshintergrund des Wehrstrafgesetzes, ein verfassungsgemäßer Militäreinsatz, beim Angriff der Nato auf Jugoslawien nicht gegeben war. Deshalb können die Straftatbestände der Befehlsverweigerung und Fahnenflucht unter keinen Umständen erfüllt sein. Dass die Staatsanwaltschaft trotzdem die Gegner und nicht die Protagonisten des Krieges verfolgt, zeugt von ihrem „Kadavergehorsam“.
In beiden Prozessen trug die Staatsanwaltschaft ihre altbekannte Auffassung vor, dass sowohl Befehlsverweigerung als auch Fahnenflucht während des Bundeswehreinsatzes in Jugoslawien strafbar gewesen wäre – unabhängig von der Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit des Krieges. Schon die Aufforderung zu diesen Straftaten sei strafbar. Für angemessen hielt StA Heitmann daher eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für Klaus Vack, von 40 Tagessätzen für Hanne Vack und von 40 Tagessätzen für Dirk Vogelskamp. Sein Kollegin StAin Weiss forderte 30 Tagessätze für Dr. Renate Hürtgen.
Rechtsanwalt Urbanczyk, der das Ehepaar Vack und Dirk Vogelskamp vertrat, argumentierte, dass Krieg nicht als juristische Blackbox behandelt werden darf, sondern die dort verrichteten Handlungen als Mord bzw. Totschlag zu ahnden sind – zumindest dann, wenn es sich wie im Falle des Jugoslawienkrieges der Nato nicht um einen vom Völkerrecht abgedeckten Krieg handelt. Rechtsanwalt Dr. Lammer, der Dr. Hürtgen vertrat, wies darüberhinaus auf die besondere Bedeutung hin, die ein Aufruf im Stil des Corpus delicti für die politische Kultur der Bundesrepublik hat.
Sowohl Amtsrichterin Balz, die im Verfahren gegen Hanne Vack, Klaus Vack und Dirk Vogelskamp zu entscheiden hatte, als auch Amtsrichterin Dr. Brüning, die über Dr. Renate Hürtgen richtete, sprachen die Angeklagten frei. Beide stützten sich auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und vermieden die Frage der Rechtswidrigkeit des Krieges. Richterin Balz billigte den Angeklagten einen Verbotsirrtum zu, während Richterin Brüning diese Option ausdrücklich ausschloss.
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