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PRESSEINFO
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Nummer: 25/00
AutorIn: Michael Behrendt
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 13.06.2000
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Geschacher wie auf dem Wochenmarkt
Amtsrichter spricht Bußgeld in Höhe von 1500,-DM gegen Kriegsgegner aus.
Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde heute die Prozessserie gegen Gegner des Jugoslawien-Krieges der Nato nach zweimonatiger Pause fortgesetzt. Dem Angeklagten Volker Mergner wurde vorgeworfen, dass er in einer in der tageszeitung (taz) vom 21. April 1999 veröffentlichten Anzeige Soldaten der Bundeswehr zur Befehlsverweigerung und Fahnenflucht aufgerufen und den Aufruf noch anderweitig verbreitet hätte. Der Angeklagte bestritt nicht, dies getan zu haben, wohl aber die Strafbarkeit seines Handelns. Seiner Ansicht nach führte die Nato einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.
Der Pensionär und ehemalige Lehrer Volker Mergner ist Mitglied im Arbeitsausschuss des Komitees für Grundrechte und Demokratie und in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft tätig. Seit 1959 ist er in der Friedensbewegung aktiv. Im Januar 2000 erhielt Volker Mergner einen Strafbefehl wegen des inkriminierten Aufrufs in Höhe von 30 Tagessätzen je 80,-DM, gegen den er Widerspruch einlegte.
Zu Beginn seiner Einlassungen erörterte Amtsrichter Fischer, dass er auf alle Fälle eine Verurteilung anstrebe. Das Landgericht hätte bereits signalisiert, dass sie den bisherigen Urteilen vor dem Amtsgericht, die sich auf einen Verbots- oder Strafbarkeitsirrtum sowie auf die freie Meinungsäußerung der Angeklagten beziehen, nicht folgen werden.
In der folgenden Verhandlung gab es über 45 Minuten ein regelrechtes Geschacher um das Strafmaß Über moralische oder politische Motive der Handlung des Angeklagten wurde dagegen nicht gesprochen. Die Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges wurde genauso wenig behandelt. Volker Mergner erhielt ein Bußgeld in Höhe von 1500,-DM, welches er innerhalb von sechs Monaten an Care-Deutschland überweisen muß.
Offensichtlich wurde, dass sowohl Amtsrichter Fischer als auch Staatsanwalt Heitmann die Verurteilung wollten. Die Verfahren sollen nicht zum Politikum werden, sondern möglichst schnell mit einer Verurteilung abgeschlossen werden, ohne in weitere Instanzen zu gehen.
Doch diese Rechnung geht nicht auf! Im Moment stehen 28 Freisprüche nur sechs Verurteilungen gegenüber.
Am 1. August 2000 beginnt das erste Verfahren in der zweiten Instanz gegen den Kriegsgegner Ralf Siemens von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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