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PRESSEINFO
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Nummer: 26/00
AutorIn: Michael Behrendt
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 28.06.2000
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Prozess gegen Kriegsgegner wegen Aufruf zur Desertion
Verurteilung zu 40 Tagessätzen à 80,- DM
Heute wurde die Hauptverhandlung wegen Aufruf zu einer Straftat nach § 111 Strafgesetzbuch gegen Dr. Wolfgang Hertle eröffnet. Wolfgang Hertle ist Politologe und Vorsitzender des „Archiv Aktiv“ in Hamburg. Während des Krieges der Nato gegen Jugoslawien hat er Soldaten dazu aufgerufen, sich nicht an den Kriegshandlungen zu beteiligen, den Gehorsam zu verweigern und die Truppe zu verlassen, und einen entsprechenden Aufruf, der in der taz vom 21. April 1999 veröffentlicht wurde, unterschrieben. Hintergrund der Prozesse sind Ermittlungsverfahren durch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen alle 28 ErstunterzeichnerInnen.
Der Prozess begann mit 45 Minuten Verspätung. Nach den Ausführungen der Staatsanwältin Jäger, die dem Angeklagten drei vollendete Straftaten vorwarf, die sich jedoch auf den gleichen Aufruf bezogen, konnte Dr. Hertle zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Er fühlte sich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer und aktiver Kriegsgegner dazu verpflichtet, gegen den völkerrechtswidrigen Krieg der Nato Stellung zu beziehen. Er hatte den Aufruf bewußt unterzeichnet, weil er das Mittel des Zivilen Ungehorsams und damit das Überschreiten bestimmter juristischer Regeln in der extremen Situation der erstmaligen Beteiligung der Bundeswehr an einem Angriffskrieg als adäquates Mittel ansah.
Nach den Ausführungen von Dr. Hertle wurde eine halbstündige Verhandlungspause eingelegt, in der Richter und Staatsanwältin die Verteidigung zur Zustimmung zu einer Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld bewegen wollten. Zweck dieses Verfahrens ist, den Prozeß abzukürzen und gleichzeitig dem Angeklagten ein Schuldeingeständnis abzuringen. Dies scheint eine neue Taktik im Rahmen der Prozeßflut gegen KriegsgenerInnen zu sein, um die öffentliche Wirkung und damit verbundene öffentliche Diskussion zu minimieren. Dr. Hertle lehnte diesen Deal ab und forderte statt dessen Freispruch.
Rechtsanwalt Ehrlig stellte den Beweisantrag, im Falle einer Verurteilung mehrere international bekannte Völkerrechtler als Zeugen zu laden, um feststellen zu lassen, dass die Bundesrepublik mit ihrer Kriegsbeteiligung sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen geltendes Völkerrecht verstoßen hat. Daraus folgt, dass der Angeklagte freizusprechen ist.
Richter Herkewitz verurteilte Dr. Hertle zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 80 DM. Er folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin Jäger.
Dr. Hertle wird gegen das Urteil Berufung einlegen und im Zweifelsfall bis vor das Verfassungsgericht gehen. Zur Zeit stehen 28 Freisprüche sieben Verurteilungen gegenüber.
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