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PRESSEINFO

Nummer: 27/00

AutorIn: Christopher Steinmetz

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 03.07.2000

Gelöbnis am 20. Juli – Bundeswehr macht Tradition

Am 20. Juli 2000 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit um 18 Uhr auf einem Parkplatz am Bendlerblock ein Gelöbnis von Soldaten des Wachbataillons stattfinden.

Zum zweiten Mal nach 1999 wird der 20. Juli für diese Form der militärischen Identitätsstiftung vom Kriegsministerium instrumentalisiert. Gelöbnisse sind Rituale, bei denen Soldaten sich bereit erklären, zu töten und getötet zu werden. In seiner heutigen Form bezieht sich das Gelöbnis auf die preußische und nationalsozialistische Tradition.

Die Traditionslinie der Bundeswehr wird auch durch die Ortswahl dokumentiert – der Bendlerblock ist kein Ort des Widerstands, sondern der Ort, an dem seit 1938 durch das Oberkommando der Wehrmacht die verbrecherischen Kriege der Wehrmacht vorbereitet und geplant wurden.

Auch dieses Jahr wird die Öffentlichkeit wieder außen vor stehen, wenn sich die Militärs und Politiker bei Sicherheitsstufe 1 zu dieser makaberen Inszenierung einfinden. Die Zufahrtswege werden gesperrt, das ausgewählte und sicherheitsüberprüfte Publikum wird von der Julius-Leber-Kaserne mit Shuttle-Bussen zum Bendlerblock verfrachtet. Die Armee hat Angst vor der Öffentlichkeit und vor Protesten.

Um Proteste für die Teilnehmer der Gelöbniszeremonie unhörbar und unsichtbar zu machen, hält die Polizei regelmäßig gerichtliche Auflagen und Absprachen nicht ein. Gelöbnis-Kritiker werden kriminalisiert und mit Strafverfahren überzogen. Letztes Jahr wurde einer der Verantwortlichen für die Demonstration und Kundgebung gegen das Gelöbnis, Ralf Siemens von der Kampagne, von Polizisten gewaltsam aus der Menge gezogen und dabei verletzt. Er hat jetzt, fast ein Jahr danach, einen Strafbefehl erhalten. Darin ist eine Geldstrafe festgesetzt worden, weil er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und einen Polizeibeamten verletzt haben soll. Willkürliche Vorwürfe, die beispielhaft für das Vorgehen staatlicher Sicherheitsorgane sind, um antimilitaristisches Engagement zu unterdrücken. Gegen diesen Strafbefehl ist Einspruch eingelegt worden.

Das Gelöbnis gleicht einer mobilen Kaserne, trotzdem wird die Öffentlichkeit auch dieses Jahr ihr Recht in Anspruch nehmen und der Armee auf ihre blutigen Finger schauen.


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