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Nummer: 28/00

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 05.07.2000

Wieder zwei Freisprüche für UnterzeichnerInnen des Aufrufes zur Desertion

Heute mussten sich Irena und Michael Kukutz wegen ihrer Unterschrift unter einen Aufruf zur Desertion (veröffentlicht in der taz vom 21.4.99) vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Ihre Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs einer Straftat gemäß § 111 des StGB endete mit zwei Freisprüchen. Damit erhöhte sich die Zahl der Freisprüche in dieser Justizposse auf 30. Ihnen stehen bisher lediglich 7 Verurteilungen zu Geldstrafen gegenüber.

Irena und Michael Kukutz haben in der einstündigen Verhandlung kein Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie den Aufruf in vollem Bewusstsein und in Überzeugung gegen den Krieg unterschrieben haben. Beide waren in der DDR-Opposition und Friedensbewegung aktiv. Irena Kukutz war Gründerin der Arbeitsgemeinschaft „Frauen für den Frieden“ in der DDR.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verwarnung mit der Androhung von 30 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung gefordert. Die Richterin Biesterfeld hat sich dieser Forderung nicht angeschlossen und dies u.a. damit begründet, dass bis heute weder die Regierung noch die Politik im Allgemeinen zu einer einhelligen Aussage bezüglich des Krieges gekommen sind. Außerdem seien die Handlungen der Angeklagten vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt.


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