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PRESSEINFO

Nummer: 29/00

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 07.07.2000

Desertionsaufruf:
1. Berufungsverhandlung endet mit Freispruch

Das Landgericht Berlin hat heute zum ersten Mal eine Berufungsverhandlung gegen eine Unterzeichnerin eines Desertionsaufrufs während des Jugoslawien-Krieges der Nato durchgeführt. Brigitte Klaß ist vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen worden. Die 73. Strafkammer verwarf damit die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den vorangegangenen Freispruch durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

In diesem in der taz am 21. April 1999 veröffentlichten Aufruf sah das Landgericht keine Aufforderung zu Straftaten. In diesem Aufruf wurden Soldaten aufgefordert, ihre Einsatzbefehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen. Das Landgericht hob hervor, dass es entsprechend der „Soldaten-sind-
Mörder“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes prüfen müsse, wo, wie und in welchem Umfeld ein Aufruf erscheint. Der Kreis, der zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert werden sollte, müsse auch erreicht werden.  Dies sei in diesem Fall nicht gegeben. Soldaten würden nicht zum typischen Leserkreis der taz gehören. Außerdem war auch ein zufällige Wahrnehmen von am Kiosk ausliegenden taz-Ausgaben auszuschließen,  da der Aufruf nicht auf der Titelseite erschien. Die Frage der Rechtmäßigkeit des Krieges erübrige sich, da keine Straftat der Angeklagten vorliege. Die Staatsanwaltschaft hat auf Nachfragen nicht ausgeschlossen, gegen diesen Freispruch in die Revision zu gehen.

Grundsätzlich ist dieser Freispruch zwar zu begrüßen, aber die zentrale Frage, ob Soldaten der Bundeswehr die Pflicht haben, ihre Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz durch Verlassen der Truppe zu beenden, blieb offen.

In der Prozesslawine mussten sich bisher 38 UnterzeichnerInnen vor dem Amtsgericht verantworten. 30 Freisprüchen stehen sieben Verurteilungen zu Geldstrafen gegenüber. In einem Fall wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt.

In den kommenden Wochen stehen weitere Verhandlungen vor dem Amts- als auch Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht bevor.


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