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PRESSEINFO

Nummer: 31/00

AutorIn:  Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 14.07.2000

Prozesswelle wegen Desertionsaufruf:
2. Berufungsverhandlung endet mit Freispruch

Das Landgericht Berlin hat heute zum zweiten Mal eine Angeklagte freigesprochen, die einen Aufruf zur Desertion unterzeichnet hatte. Damit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den erstinstanzlichen Freispruch zurückgewiesen. Conni Kirchgeorg-Berg hat während des Jugoslawien-Krieges der Nato einen Aufruf unterzeichnet, der am 21. April 1999 in der taz veröffentlicht wurde.

Conni Kirchgeorg-Berg bezeichnete sich während des Prozesses als eine Radikalpazifistin. Sie verweigerte bereits in der DDR die Teilnahme an vormilitärischen Ausbildungen, unterlag zeitweise einem Berufsverbot, wurde durch staatliche Organe bespitzelt und engagierte sich in der unabhängigen Friedensbewegung der DDR und im Neuen Forum.

Die 73. Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Fruschki-Hoch begründete ihren Freispruch damit, dass die Veröffentlichung des Aufrufs in der taz nicht geeignet gewesen sei, Soldaten zu erreichen und somit zu einem bestimmten Handeln aufzufordern. „Berufssoldaten und freiwillige Soldaten, die sich zum Kosovo-Einsatz gemeldet hätten“, so die Richterin, würden die taz nicht lesen. Daher sei der Aufruf grundsätzlich nicht tat-bestandswürdig. Aber selbst unterstellt, Soldaten hätten dies zur Kenntnis nehmen können, müsse ein Freispruch erfolgen, so die Richterin. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei ein sehr hohes Gut. Der Aufruf an Soldaten der Bundeswehr, sich von der Truppe zu entfernen und ihre Einsatzbefehle zu verweigern, sei ein Beitrag zur politischen Meinungsbildung.

Grundsätzlich ist dieser Freispruch zu begrüßen. Aber die zentrale Frage, ob Soldaten der Bundeswehr die Pflicht und das Recht haben, ihre Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz durch Verlassen der Truppe zu beenden, blieb offen.

In der Prozesslawine mussten sich bisher 38 UnterzeichnerInnen vor dem Amtsgericht verantworten. 30 Freisprüchen stehen sieben Verurteilungen zu Geldstrafen gegenüber. In einem Fall wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt.

In den kommenden Wochen stehen weitere Verhandlungen sowohl vor dem Amts- als auch Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht bevor.

Deren Termine können auf unserer Homepage abgerufen werden:

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