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PRESSEINFO
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Heute vier weitere Freisprüche
In den Desertionsprozessen schwimmen der Staatsanwaltschaft die Fälle davon
Vor der 69. Strafkammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz von Richterin Erbe wurden heute vier Gegner des Nato-Krieges in Jugoslawien vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten, nämlich Befehlsverweigerung und Fahnenflucht, durch die Veröffentlichung eines Anti-Kriegs-Aufrufes in der tageszeitung (taz) vom 21. April 1999 freigesprochen. Nach Freisprüchen vor dem Amtsgericht Berlin für Sonja Tesch und für Konrad und Helga Tempel war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, während im Verfahren gegen Hermann Theisen der erstinstanzlich wegen „Vorsätzlichkeit“ zu 70 Tagessätzen Verurteilte Berufung eingelegt hatte.
Das Urteil gegen Tesch und das Ehepaar Tempel stellte im Rahmen der Prozessserie gegen Kriegsgegner eine kleine Überraschung dar. Zwar umging die Richterin in ihrem Urteil wie gewohnt die Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Nato-Krieges, sie fand aber einen neuen –weder mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch mit Verbotsirrtum argumentierenden – Ausweg. Weil die Angeklagten lediglich ihre Unterschrift unter den Aufruf gesetzt, aber nicht aktiv zu seiner Verbreitung beigetragen haben, sei ihnen das „gemeinschaftliche öffentliche Aufrufen zu Straftaten“ gar nicht vorzuwerfen – und keine Strafe ohne Schuld. Sollte sich diese ungewöhnliche Position in weiteren Prozessen bewähren, werden der Staatsanwaltschaft die Fälle davon schwimmen. Das Urteil gegen Theisen lautete ebenfalls auf Freispruch – allerdings mit der bekannten Berufung auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Der Aufruf hätte einen Beitrag zum Meinungsbild dargestellt.
Der Staatsanwaltschaft, die vertreten durch StA Eisenbach ihre übliche Auffassung vertrat, wonach auch im Falle des Jugoslawien-Krieges sowohl Befehlsverweigerung als auch Fahnenflucht strafbar gewesen wären, warfen die Angeklagten politische Motive für die juristische Verfolgung der Unterzeichner des Aufrufes vor. Konrad Tempel nannte die Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft, worin seine moralische Integrität in Zweifel gestellt wurde „zynisch und diffamierend“. Sonja Tesch kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor von einem „humanitären Einsatz“ ausgeht und erwähnte, dass auch der Überfall auf die Tschechoslowakei 1939 durch die deutsche Wehrmacht auf diese Weise gerechtfertigt wurde. Hermann Theisen sah den Skandal des völkerrechtswidrigen Krieges nur durch den Skandel der Kriegsrechtfertigung durch die Staatsanwaltschaft übertroffen und zeigte sich erstaunt über die beharrliche Ignoranz, die die Staatsanwaltschaft in der Frage der Völkerrechtswidrigkeit an den Tag legt.
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