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Nummer: 42/00

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 02.11.2000

Fortsetzung folgt:
Wieder ein Freispruch in Prozess wegen Aufrufs zur Desertion

In zweiter Instanz wurde heute erneut ein Angeklagter in einem Prozess wegen Aufrufs zu Straftaten - Befehlsverweigerung und Fahnenflucht – vom Berliner Landgericht freigesprochen.

Der Bonner Oberstudienrat Armin Lauven hatte im Frühjahr 2000 gemeinsam mit zahlreichen anderen ErstunterzeichnerInnen Soldaten der Bundeswehr aufgefordert: "Verweigern Sie Ihre Beteiligung an diesem Krieg!" (veröffentlicht am 21.04.1999 in der taz). Wie die meisten anderen UnterzeichnerInnen hatte Armin Lauven zunächst einen Strafbefehl erhalten. Im Januar 2000 war er vom AG Berlin freigesprochen worden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war, wurde heute fast ausschließlich darüber verhandelt, ob er die Anzeige in der taz initiiert habe oder nicht. Er erklärte, er sei voll und ganz damit einverstanden gewesen, wenn er die Anzeige auch nicht selbst in Auftrag gegeben habe. Er bekannte sich zu den Inhalten des Aufrufs und bedauerte lediglich, nicht mehr Menschen damit erreicht zu haben.

Das Gericht verwarf die Berufung, weil Lauven die Veröffentlichung nicht zu verantworten habe. Zu inhaltlichen Fragen äußerte sich der Richter nicht. Alle Beteiligten scheinen sicher zu sein, dass die Staatsanwaltschaft sich mit dem Freispruch nicht zufriedengeben wird, denn mehrere der zahlreichen Verfahren sind schon jetzt beim Kammergericht anhängig. Die entscheidende Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Kriegs gegen Jugoslawien wird so von Instanz zu Instanz nach oben verschoben. Auch die Frage nach der individuellen Verantwortung von Soldaten, die einen völkerrechtswidrigen Befehl ausgeführt haben, bleibt vorerst offen. Armin Lauven erinnerte in diesem Zusammenhang zu Recht an die Mauerschützenprozesse, mit denen Soldaten noch Jahre nach ihrer treuen Befehlserfüllung zur Verantwortung gezogen wurden.

Die Staatsanwaltschaft Bonn strengt derzeit ein weiteres Verfahren gegen Armin Lauven an, weil er den Aufruf im März 1999 vor dem Verteidigungsministerium verteilt hat.

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