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PRESSEINFO

Nummer: 01/01

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 16.01.2001

Totalverweigerer vor Gericht
Prozess am 18.01.2001

Donnerstag, 18. Januar 2001
12.00 Uhr
Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Wilsnacker Str. 4, Raum C 102

Dirk Schwieger hat im November 1998 seinen Zivildienst im Allgemeinen Krankenhaus Altona in Hamburg angetreten. Nach fünf Monaten brach er den Zivildienst ab. Er erkannte, dass dieser Dienst im Rahmen der zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst ist. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können im Kriegsfall jederzeit zu einem unbefristenen Dienst einberufen werden, um die Kriegsführung zu unterstützen. Seine pazifistische Grundhaltung untersagt ihm jedoch jeden Dienst, der kriegsrelevant ist.

Er hat damit formal den Straftatbestand der „Zivildienstflucht“ erfüllt. In der BRD umfasst das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung lediglich den Dienst an der Waffe. Wer auch den Kriegsdienst ohne Waffe verweigert, wird für seine konsequente Entscheidung mit Strafmaßnahmen verfolgt. Bis zu fünf Jahren Haft drohen Menschen, die sich als konsequente Verweigerer jeglichen Kriegsdienstes verstehen und als solche handeln.

Nach dem Abbruch seines Zivildienstes am 07.04.1999 bestätigte sich außerdem seine Annahme, dass sein Einsatz nicht arbeitsmarktneutral erfolgte. Dies sieht das Zivildienstgesetz aber zwingend vor. Als Reaktion auf sein Fernbleiben stellte das Krankenhaus zwei neue Teilzeitkräfte ein, um die von ihm erledigte Arbeit fortzuführen. Es erwies sich einmal mehr, dass die Praxis des Zivildienstes gesetzwidrig ist und Zivildienstleistende als billige Jobkiller eingesetzt werden.

Es gibt zunehmend juristische und politische Einwende gegen die Wehrpflicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Richterin unbeeindruckt von der zur Zeit stattfindenden Debatte um die Wehrpflicht zeigt und ihn verurteilt oder den Mut hat, von der gängigen Praxis skandalöser strafrechtlicher Verfolgung totaler Kriegsdienstverweigerer abzuweichen. Die Wehrpflicht ist ein Relikt vergangener Zeiten. Nicht Verstöße gegen die Wehrpflicht sind kriminell, sondern die Wehrpflicht ist es.

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