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PRESSEINFO

Nummer: 04/01

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 29.01.2001

Totalverweigerer vor Gericht

Dienstag, 30. Januar 2001
9.00 Uhr
Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Wilsnacker Str. 4, Raum 1/B 131

Sascha Weber hat seinen Zivildienst nach 15-tägiger Dauer 1998 abgebrochen.

Er hat damit formal den Straftatbestand der „Zivildienstflucht“ erfüllt. In der BRD umfasst das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung lediglich den Dienst an der Waffe. Wer auch den Kriegsdienst ohne Waffe verweigert, wird für seine konsequente Entscheidung mit Strafmaßnahmen verfolgt. Bis zu fünf Jahren Haft drohen Menschen, die sich als konsequente Verweigerer jeglichen Kriegsdienstes verstehen und als solche handeln.

Der Zivildienst ist ebenfalls ein Kriegsdienst ist. Deshalb hat Sascha Weber auch diesen Dienst verweigert. Er wird vor Gericht darlegen, wie der Bereich des Zivildienstes im Rahmen des Konzeptes der Gesamtverteidigung militärisch verplant ist. Als Zivildienstleistender würde er im Kriegsfall gezwungen werden, indirekt das gezielte Töten von Menschen zu unterstützen. Der Zivildienst ist genau wie das Militär konsequent hierarchisch aufgebaut, und Dienstleistende unterliegen dem Prinzip von Befehl und Gehorsam.

Es gibt zunehmend mehr juristische und politische Einwände gegen die Wehrpflicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Gericht unbeeindruckt von der zur Zeit stattfindenden Debatte um die Wehrpflicht zeigt und ihn verurteilt oder den Mut hat, von der gängigen Praxis skandalöser strafrechtlicher Verfolgung totaler Kriegsdienstverweigerer abzuweichen. Die Wehrpflicht ist ein Relikt vergangener Zeiten. Nicht Verstöße gegen die Wehrpflicht sind kriminell - die Wehrpflicht ist es.

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