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PRESSEINFO

Nummer: 05/01

AutorIn: Matthias Mücke

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 30.01.2001

Totalverweigerer Sascha Weber zu Geldstrafe verurteilt


Sascha Weber ist heute vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1800 DM verurteilt worden.

Sascha Weber hatte seinen Zivildienst nach siebentägiger Dauer im Oktober 1999 abgebrochen und erfüllte damit formal den Straftatbestand der „Zivildienstflucht“. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte Sascha Weber deswegen  heute zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 20 DM. Die Richterin erkannt in ihrer Urteilsbegründung zwar ausdrücklich an, dass Sascha Weber eine Gewissensentscheidung getroffen habe, jeden Kriegsdienst und damit auch den Zivildienst zu verweigern. Aber nach ihrer Auffassung wird die totale Verweigerung des Kriegsdienstes nicht von dem Grundrecht der Gewissensfreiheit geschützt. Der Argumentation der Verteidigung, die wegen dieses Grundrechtes der Gewissensfreiheit einen Freispruch beantragt hatte, wollte die Richterin nicht folgen.

Ob die Staatsanwaltschaft, die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, forderte, gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird, bleibt abzuwarten.

Auch wenn dieses Urteil gegen einen Totalverweigerer im Vergleich zu anderen Ausdruck einer liberaleren Praxis ist, halten wir es angesichts zunehmender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht für einen Skandal, dass junge Menschen, die sich jedem Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern, in unserem Land immer noch kriminalisiert werden. Wir fordern die sofortige Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und das Ende dieser skandalösen Rechtspraxis.

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