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PRESSEINFO

Nummer: 10/01

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 04.05.2001

Totalverweigerer erneut vor Gericht

Dienstag, 8. Mai 2001, 13.00 Uhr

Berufungsverhandlung

Landgericht Berlin-Tiergarten
Turmstr. 91, Raum 501

Sascha Weber hat seinen Zivildienst nach siebentägiger Dauer im Oktober 1999 abgebrochen. Er hat damit formal den Straftatbestand der „Zivildienstflucht“ erfüllt. Das Amtsgericht Berlin verurteilte Sascha Weber deswegen am 30. Januar 2001 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Richterin erkannte in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich an, dass Sascha Weber eine Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen habe. Aber nach ihrer Auffassung wird die totale Verweigerung des Kriegsdienstes nicht von dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit geschützt.

Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Berufung ein, da aus Sicht Sascha Webers nur ein Freispruch dem Sachverhalt angemessen wäre. Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls in Berufung ging, äußerte ihrerseits in ihrer Begründung, dass sie nur eine langmonatige Haftstrafe für angemessen hält.

In der BRD umfasst das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung lediglich den Dienst an der Waffe. Wer auch den Kriegsdienst ohne Waffe verweigert, wird für seine konsequente Entscheidung mit Strafmaßnahmen verfolgt. Bis zu fünf Jahren Haft drohen Menschen, die sich als konsequente Verweigerer jeglichen Kriegsdienstes verstehen und als solche handeln.

Es gibt zunehmend juristische und politische Einwände gegen die Wehrpflicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Gericht unbeeindruckt von der zur Zeit stattfindenden Debatte um die Wehrpflicht zeigt und ihn verurteilt oder den Mut hat, von der gängigen Praxis skandalöser strafrechtlicher Verfolgung totaler Kriegsdienstverweigerer abzuweichen. Die Wehrpflicht ist ein Relikt vergangener Zeiten. Nicht Verstöße gegen die Wehrpflicht sind kriminell - die Wehrpflicht ist es.

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