Einladung zur Berufungsverhandlung im Fischerfarbbeutelprozess
Datum: 23.05.01
Um 9.30 Uhr
Ort: Landgericht Bielefeld
Raum 4080
Kommenden Mittwoch findet vor dem Bielefelder Landgericht die Berufungsverhandlung wegen des Farbbeutelwurfs auf Außenminister Fischer statt. Dieser war genau vor zwei Jahren auf dem Himmelfahrtsparteitag der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Bielefeld wegen seiner Rolle im NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit einem blutroten Farbbeutel beworfen worden.
Die Angeklagte Samira F. wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 DM verurteilt. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. In der Berufungsbegründung hieß es: „Die Tat (...) war ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen Willensbildungsprozess.“ Ziel der Berufung ist es, die Angeklagte „wegen Körperverletzung zu einer angemessenen Freiheitsstrafe verurteilen zu lassen“.
Diesen Eifer hatte die Staatsanwaltschaft bei der Prüfung der Anzeige gegen Fischer wegen der Vorbereitung und das Führen eines Angriffskrieges vermissen lassen. Die Kritiker des NATO-Krieges gegen Jugoslawien beklagen zu Recht, dass die strafrechtliche Relevanz nicht ausreichend genug geprüft wurde, während Kriegsgegner mit Strafverfahren konfrontiert werden.
In der Berufungsverhandlung am 23.05.01 wird es vor allem darum gehen, inwieweit solche Aktionen wie das Werfen von Farbbeuteln juristisch zu rechtfertigen sind.
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