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PRESSEINFO
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Nummer: 12/01
AutorIn: Michael Behrendt
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 23.05.2001
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Berufungsverhandlung im Fischerfarbbeutelprozess
wegen zweier Beweisanträge unterbrochen
In der heutigen Verhandlung vor dem Bielefelder Landgericht gegen die Farbbeutelwerferin Samira F. sind zwei Beweisanträge gestellt worden, die zu einer mehrstündigen Unterbrechung der Verhandlung führten.
Beim Bielefelder Kriegsparteitag vor zwei Jahren hatte Samira F. einen Farbbeutel mit roter Farbe auf Außenminister Fischer geworfen und diesen “zur rechten Zeit am rechten Ohr blutrot markiert“.
Die Beweisanträge dienen dazu, Josef Fischer als Zeugen im nun anhängigen Berufungsprozess gegen Samira F. als Zeugen zu vernehmen.
Unter anderem soll Fischer bekunden,
„dass er sich an den Vorbereitungen des Krieges der Nato gegen die Bundesrepublik Jugoslawien ... beteiligt hat; und dass er den Krieg ... im Zusammenwirken mit den anderen Nato-Staaten maßgeblich mit betrieben hat..."
Der Volltext der beiden Beweisanträge kann bei der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär angefordert werden.
Während der Gerichtsverhandlung, bei der mehr 70 Zuschauer anwesend waren, kam es zu Beifallsbekundungen für den Angeklagten und die Beweisanträge der Rechtsanwälte Hartmann und weitere.
Es wurde ein Transparent entrollt mit der Aufschrift: „90 Luftangriffe = 1500 Tote“.
Der Richter und die beisitzenden Schöffen zogen sich zu einer Beratung über die Beweisanträge zurück. Die Verhandlung wird bis 13.00 Uhr unterbrochen.
Wir informieren Sie über den Fortgang der Verhandlung.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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