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PRESSEINFO

Nummer: 13/01

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 23.05.2001

Berufungsverhandlung im Fischerfarbbeutelprozess
endet mit einer Verurteilung

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist heute Samira F. zu 120 Tagessätzen á 30 DM durch das  Landgericht Bielefeld verurteilt worden. Damit wurde das Urteil des Amtsgericht Bielefeld vom 21.12.2000 bestätigt und die Berufung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verworfen.

Samira F. hatte vor zwei Jahren beim Bielefelder Kriegsparteitag auf Außenminister Josef Fischer einen Farbbeutel geworfen, um dadurch den Antikriegswiderstand zu unterstützen.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrer Berufung eine „empfindliche“ Freiheitsstrafe, da es sich bei dem Farbbeutelwurf um eine schwere Körperverletzung gehandelt habe.

Die Anwälte von Samira F. forderten dagegen Freispruch und beriefen sich dabei auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz. Sie erklärten weiter, dass der Angriffskrieg der NATO gegen das Völkerrecht verstieß und dass bei 90 Luftangriffen der NATO mindestens 1500 Zivilisten getötet wurden. In mindestens neun Fällen wurden gezielt zivile Ziele angegriffen. Hierzu stellte die Verteidigung zwei Beweisanträge, in denen Außenminister Fischer als Zeuge geladen werden sollte, wodurch es zu einer Unterbrechung der Verhandlung kam.

Nach mehrstündiger Unterbrechung trat das Gericht erneut zusammen und verwarf sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung und lehnte deren Beweisanträge ab.

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass Samira F. eine vorsätzliche Körperverletzung begangen habe und es sich um keine Notwehr im Sinne des Widerstandsrechts handelte. Der Farbbeutelwurf wurde als gefährlicher Gegenstand gewertet. Innerhalb der „grünen“ Partei gehöre aber ein Farbbeutel zur politischen Streitkultur und deshalb läge ein minder schwerer Fall von gefährlicher Körperverletzung vor.

Ob Samira F. gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, stand bis Redaktionsschluß noch nicht fest.

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