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PRESSEINFO

Nummer: 19/01

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 27.06.2001

Aufrufe zur Desertion: Erste Revisionsentscheidungen stehen an

In der Prozesswelle gegen über 40 Friedensaktivisten, die Soldaten während des Kosovokrieges zur Desertion aufgerufen haben, geht es nun in die dritte Runde. Nach Amts- und Landgerichtsurteilen sind die ersten beiden Revisionsverhandlungen vor dem Kammergericht anberaumt worden:

Freitag, 29. 06. 2001, Kammergericht Berlin, 3. Strafsenat

Elßholzstr. 30-33, Raum I/145 a,

11.00 Uhr Volker Böge, 11.30 Uhr Ralf Siemens

Ralf Siemens hat die Verantwortung für ein Ende März 1999 herausgegebenes Plakat der Kampagne übernommen, auf dem u.a. alle kriegführenden Soldaten des Nato-Krieges gegen Jugoslawien zur Desertion aufgerufen wurden.

Im April 1999 wurde auf Grund dieses Plakates ein Ermittlungsverfahren gegen die Kampagne eingeleitet. Mitte Juni 1999 wurde das Kampagnenbüro durchsucht. Der anwesende Ralf Siemens übernahm die Verantwortung für das Plakat. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu einer Geldstrafe wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ (§ 111 Strafgesetzbuch). Die hiergegen eingelegte Berufung wurde durch das Landgericht Berlin im August 2000 angenommen und Ralf Siemens freigesprochen. Angesichts der aufgeheizten öffentlichen Diskussion um den Krieg räumte das Landgericht dem Angeklagten das Recht auf freie Meinungsäußerung zu und bewertete dieses höher als das Verbot, zu Straftaten aufzufordern. Die Staatsanwaltschaft ist in Revision gegangen.

Volker Böge ist als Unterzeichner des „Aufrufs an alle Soldaten der Bundeswehr“, der u.a in der taz im April 1999 veröffentlicht wurde, vom Landgericht Berlin im August 2000 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Hiergegen legte er Revision ein.

Rechtlicher Hintergrund für die Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft ist ihre Auffassung, dass grundsätzlich Soldaten der Bundeswehr die Truppe nicht verlassen dürften. Fahnenflucht/Desertion „stellt auch für den Fall und den Zeitraum eines völkerrechtswidrigen Einsatzes eine rechtswidrige Tat dar“. Daher brauche auch nicht geprüft werden, ob der Nato-Krieg gegen Jugoslawien eine rechtliche Legitimation hatte oder nicht.

Diese Auffassung ist undemokratisch und steht in der offensichtlich ungebrochenenTradition des totalen Anspruch des Staates gegenüber dem einzelnen Soldaten. Ein Soldat kann sich seiner individuellen Mitschuld an einem rechtswidrigen Einsatz nur durch Verweigern oder Desertion entziehen. Würde er dies aber tun, wird er von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Das Konzept des „Staatsbürgers in Uniform“ entlarvt sich als eine formaldemokratische Makulatur: Soldaten dürfen sich spätestens dann nicht mehr grundgesetzkonform verhalten, wenn Krieg befohlen wurde.

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