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PRESSEINFO

Nummer: 27/01

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 10.09.2001

GelöbNIX 99-Prozess am 11. September gegen Mitarbeiter der Kampagne

Ralf Siemens von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär wird weiterhin wegen Widerstand, Körperverletzung und Landfriedensbruch verfolgt. Gegen den Freispruch der ersten Instanz hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die an zwei Prozesstagen verhandelt wird:

11. September 2001 (Dienstag), um 12.00 Uhr

und

18. September 2001 (Dienstag), um 14.00 Uhr,

Landgericht Berlin (Turmstraße 91), Raum 141

Ralf Siemens war Anmelder der GelöbNIX-Demonstration und –Kundgebung, die anlässlich des dritten Versuchs der Bundeswehr, in Berlin ein öffentliches Gelöbnis durchzuführen, stattgefunden hatten. Als die Polizei ein von Demonstranten mitgeführtes Transparent mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ zum Anlass nahm, brutal und rechtswidrig in die Demonstration einzuprügeln, versuchte er, deeskalierend auf die Situation einzuwirken. Dabei wurde er plötzlich durch Polizisten zu Boden gerissen, unsanft zu einer Wanne „getragen“ und vorläufig festgenommen. Er leistete keinen körperlichen Widerstand und übte keine Gewalt aus. Statt dessen erlitt er durch den Polizeieinsatz eine Platzwunde, und seine Brille wurde von Polizisten demonstrativ vor seinen Augen zertreten.

Ihm wird vorgeworfen, „gezielt mit den Fäusten in Verletzungsabsicht in Richtung eingesetzter Polizeibeamter eingeschlagen“ und sich seiner eigenen Festnahme mittels körperlicher Gewalt widersetzt sowie Polizeibeamte verletzt zu haben.

Vor dem Amtsgericht war Ralf Siemens am 2. Mai 2001 nach zwei Verhandlungstagen von allen Vorwürfen freigesprochen worden.

Pressestelle

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