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PRESSEINFO
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Berliner Totalverweigerer seit dem 3. November in Arrest
Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner Malik S. ist gestern für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001 einberufen und hat sich am 3. November in Begleitung seiner FreundInnen und der Hamburger TKDV-Gruppe “Die Desertöre” bei “seiner” Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet. Befehle hat er konsequent verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme wegen seiner Gehorsamsverweigerung wurde er für 14 Tage in Arrest genommen. Nach Beendigung dieses ersten Arrestes am 18. November hat er selbstverständlich wiederum an ihn ergangene Befehle verweigert. Darauf wurde er erneut vorläufig festgenommen. Das militäreigene Truppendienstgericht hat dem Antrag des Kommandeurs des 6. Sanitätsregiments Oberfeldarzt Hesse zugestimmt, 21 Tage Arrest zu verhängen.
Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen nach Verkündung des Verteidigungsfalles einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den er konsequenter Weise auch verweigern muss.
Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt. Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch mehrmalige Arrestierungen brechen. Ein Dienstverbot bis Dienstende wird in der Regel erst nach 63 Tagen Arrest ausgesprochen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann ausgesprochen werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest. Die Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber konsequenten Kriegsdienstverweigerern ist rechtswidrig, da eine Arrestierung keinen Strafcharakter haben darf. Die Freiheitsberaubung soll einem Arrestierten dazu bringen, die “soldatischen Pflichten” zu erfüllen. Dieses Mittel ist aber bei totalen Kriegsdienstverweigerern völlig untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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