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PRESSEINFO

Nummer: 36/01

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 12.12.2001

Berliner Totalverweigerer weiterhin in Arrest

Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner Malik S. ist gestern für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei „seiner“ Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet. Befehle hat er konsequent verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme wegen seiner Gehorsamsverweigerung wurde er bisher zweimal mit einer Gesamtdauer von 35 Tagen in Arrest genommen. Gestern stimmte das militäreigene Truppendienstgericht dem Antrag des Kommandeurs des 6. Sanitätsregiments, Oberfeldarzt Hesse, zu, ihn für weitere 21 Tage zu arrestieren.

Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss.

Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt. Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch mehrmalige Arrestierungen brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen zur Zeit mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 42 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.

Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest. Die brachiale Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber konsequenten Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist rechtswidrig. Dieses Mittel ist bei totalen Kriegsdienstverweigerern völlig untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.

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