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PRESSEINFO

Nummer: 11/02

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 28.03.2002

Wehrpflicht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich zwischen dem 4. und dem 9. April 2002 seine Entscheidung veröffentlichen, ob die Wehrpflicht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Am Tag der Veröffentlichung dieser Entscheidung des 2. Senats wird die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär eine Pressekonferenz durchführen. Daran teilnehmen werden

Volker Wiedersberg,
Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt,
Christian Herz,

die die Entscheidung juristisch und politisch aus erster Hand kommentieren, bilanzieren und die Auswirkungen für die Betroffenen erläutern.

Der genaue Termin und Ort der Pressekonferenz wird noch rechtzeitig mitgeteilt.

Grundlage der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Wehrpflicht ist ein Vorlagenbeschluss des Landgerichts Potsdam. Es setzte am 19. März 1999 das Strafverfahren gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Volker Wiedersberg aus und rief das Karlsruher Gericht an. Wiedersberg war wegen Dienstflucht angeklagt, da er der Einberufung zum Zivildienst aus grundsätzlichen pazifistischen und antimilitaristischen Gründen nicht nachgekommen ist. Eine Verurteilung hat es nicht vorgenommen, weil es die Strafbarkeit der Dienstflucht mit dem Grundgesetz für unvereinbar hält. Grundsätzlich ist die Wehrpflicht mit ihren massiven Grundrechtseinschränkungen auf Grund der veränderten sicherheitspolitischen Situation unverhältnismäßig geworden, so das Potsdamer Landgericht.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029