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PRESSEINFO
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Wehrpflicht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Mittwoch, 10. April 2002, 11 Uhr
Haus der Demokratie, Robert-Havemann-Saal
Greifswalder Str. 4 (Berlin-Prenzlauer Berg)
Gemeinsam mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) wird die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am kommenden Mittwoch eine Pressekonferenz durchführen. Die für diesen Tag erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht werden wir juristisch und politisch aus erster Hand kommentieren. Unsere Aktivitäten gegen die Wehrpflicht haben die derzeitige Debatte so weit vorangetrieben, dass die Abschaffung der Wehrpflicht zum Greifen nahe ist.
An der Pressekonferenz werden teilnehmen:
Volker Wiedersberg (totaler Kriegsdienstverweigerer)
Wolfgang Kaleck (Bundesvorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins)
Christian Herz (Wehrpflichtexperte, Kampagne)
Grundlage der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Wehrpflicht ist ein Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam. Es setzte am 19. März 1999 das Strafverfahren gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Volker Wiedersberg aus und rief das Karlsruher Gericht an. Wiedersberg war wegen Dienstflucht angeklagt, da er der Einberufung zum Zivildienst aus grundsätzlichen pazifistischen und antimilitaristischen Gründen nicht nachgekommen ist. Eine Verurteilung hat es nicht vorgenommen, weil das Gericht die Strafbarkeit der Dienstflucht für mit dem Grundgesetz unvereinbar hält. Grundsätzlich ist die Wehrpflicht mit ihren massiven Grundrechtseinschränkungen auf Grund der veränderten sicherheitspolitischen Situation unverhältnismäßig geworden, so das Potsdamer Landgericht.
Selbstverständlich stehen alle Gesprächspartner auch im Anschluss an die PK für Interviews und weitere Stellungnahmen zur Verfügung.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
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