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PRESSEINFO

Nummer: 15/02

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 10.05.2002

Totalverweigerer vor Berufungsgericht

Montag, 13. Mai 2002
13.30 Uhr
Landgericht Berlin
Turmstraße 91, Raum 621

Dirk Schwieger ist in erster Instanz auf Grund seiner totalen Kriegsdienstverweigerung vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Januar 2001 zu 40 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte er Berufung eingelegt, die am 13. Mai 2002 verhandelt wird.

Im November 1998 trat Dirk Schwieger seinen Zivildienst in Hamburg an. Nach dem er erkannt hatte, dass der Zivildienst im Rahmen der zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst ist, brach er den Zivildienst im April 1999 nach fünf Monaten Dienstzeit aus Gewissensgründen ab. Er hat damit formal den Straftatbestand der Dienstflucht erfüllt. In der BRD umfaßt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung lediglich den Dienst an der Waffe. Wer auch den Kriegsdienst ohne Waffe verweigert, wird für seine konsequente Entscheidung mit Strafmaßnahmen verfolgt.

Rechtsanwältin Gabi Heinecke aus Hamburg führte in ihrem Plädoyer aus, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen grundsätzlich einen höheren Schutz genießt als die Pflicht zur Erfüllung der Wehrpflicht im Zivildienst. Sie plädierte deshalb auf Grund seiner Gewissensentscheidung auf Freispruch.

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