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PRESSEINFO

Nummer: 17/02

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 10.07.2002

Einladung

Prozess gegen den Totalverweigerer Malik Sharif

Freitag, 12. Juli 2002
9.00 Uhr
Amtsgericht Berlin
Wilsnacker Str. 4, Raum 2/B 229

Der in Berlin lebende totale Kriegsdienstverweigerer Malik Sharif ist wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt.

Malik Sharif wurde zum 1.11.2001 in die Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in Breitenburg bei Itzehoe einberufen. Am 3.11.2001 erschien er dort in Begleitung von UnterstützerInnen und verweigerte alle Befehle. Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Wehrdisziplinarordnung saß er bereits vom 3.11. bis zum 23.1.2002 insgesamt 80 Tage im Bundeswehrarrest. Danach erhielt er Dienstverbot. Jetzt folgt die Ahndung durch ein ziviles Gericht, da Gehorsamsverweigerung auch ein Strafbestand ist. Höchststrafe sind 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Malik Sharif verweigert sowohl Wehr- als auch Zivildienst, weil auch der Zivildienst militärisch eingeplant ist. Zivildienst ist Kriegsdienst ohne Waffe. Im Verteidigungsfall werden Zivildienstleistende genauso wie Wehrdienstleistende zu zeitlich unbegrenztem Dienst eingezogen. Sie werden dann im Zivilschutz und in bundeswehrunterstützenden Diensten eingesetzt. Als Pazifist muss Malik auch den Zivildienst verweigern.

Die Wehrpflicht verstößt gegen die Menschenrechte! Wir fordern deshalb Freispruch für Malik Sharif und die Abschaffung der Wehrpflicht!

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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029