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PRESSEINFO
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Strafbare Unterstützung des Angriffskrieges
Schröder und Struck sind verantwortlich
Entgegen der Friedensrhetorik der Bundesregierung wird der heute begonnen US-amerikanische Angriff auf den Irak durch die Bundesregierung unterstützt.
Dieser Angriff ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Jegliche Vorbereitung und Unterstützung dazu ist nach dem Grundgesetz (Artikel 26) verfassungswidrig und nach den deutschen Strafrechtsbestimmungen (Strafgesetzbuch Paragraphen 80, 80a) kriminell.
Verteidigungsminister Struck ist als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr nach Artikel 65a persönlich und Bundeskanzler Schröder ist als Inhaber der Richtlinienkompetenz der Bundesregierung nach Artikel 65 des Grundgesetzes direkt verantwortlich.
Die deutsche, grundgesetzwidrige Unterstützung für diesen Krieg ist umfassend und übersteigt deutlich die Leistungen der meisten kriegsbefürwortenden US-Alliierten:
So überwachen Soldaten der Bundeswehr US-amerikanische Militäreinrichtungen in Deutschland. Diese Unterstützung entspricht einer Bitte der USA. Minister Struck kündigte an, dafür die Anzahl der deutschen Soldaten von derzeit 2.700 auf 3.700 zu erhöhen. Dadurch werden die US-amerikanischen Streitkräfte entlastet, um mehr Soldaten für den Angriff bereitstellen zu können.
Schröder sicherte gestern nochmals ausdrücklich zu, dass die USA uneingeschränkt Überflug- und Transitrechten gewährt werden und ihre Militärbasen in Deutschland nutzen können. Deutschland ist für den Angriffskrieg das internationale Drehkreuz für Nachschub, Logistik und Operationsplanung.
Die deutsche Marine, die im Rahmen des Antiterror-Einsatzes am Horn von Afrika operiert, bietet den US-amerikanische Seestreitkräften und Seetransporten Geleitschutz auf dem Weg zum und vom Persischen Golf.
Der Einsatz von AWACS-Flugzeugen mit einem bedeutenden Anteil deutscher Besatzungsmitglieder in der Türkei dient der Feuerleitplanung für den Krieg. Die über den Irak gewonnenen Daten werden auf Nato-Ebene ausgewertet und stehen somit den US-Streitkräften für ihre Angriffskoordination zur Verfügung.
Auch das Überlassen von Flugabwehrraketen vom Typ Patriot an die Türkei unterstützt den Krieg. Diese Raketen sichern die offensiven Kriegshandlungen ab, um militärische Gegenreaktionen – die nicht zu erwarten sind – zu neutralisieren.
Das Verbleiben der ABC-Einheit mit ihren Spürpanzern in Kuwait unterstützt zumindest indirekt die Angriffe der dort stationierten britischen und US-amerikanischen Streitkräfte. Die Verstärkung dieser Einheit ist beschlossen, um aktiv in Kriegshandlungen eingreifen zu können.
Struck und Schröder haben diese völkerrechtswidrigen Einsätze zu verantworten. Die an diesen Einsätzen beteiligten Soldaten der Bundeswehr haben die Pflicht, entsprechende Einsatzbefehle zu verweigern. Das Soldatengesetz schreibt in Paragraph 11 vor, dass „ein Befehl nicht befolgt werden (darf), wenn dadurch eine Straftat begangen würde.“ Wir fordern alle Soldaten der Bundeswehr auf, Einsatzbefehle zur Unterstützung des Angriffskrieges zu verweigern.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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