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PRESSEINFO

Nummer: 15/2003

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 03.07.2003

Geschichte des Reichskriegsgerichts entsorgt

Die Bundesregierung lässt das Gebäude des ehemaligen Reichskriegsgerichts am Witzlebenplatz in Berlin-Charlottenburg verfallen. Erneut wird NS-Geschichte entsorgt. Das im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindliche Gebäude steht seit 1997 leer. Offensichtlich wird ein Verkauf an einen privaten Investor angestrebt. Im Gespräch ist eine Hotelnutzung der „gehobenen Kategorie“.

Nach dem Krieg wurde das Gebäude durch das Berliner Kammergericht, zuletzt durch einen Senat des Bundesgerichtshofes genutzt. Das Reichskriegsgericht als höchster Gerichtshof der NS-Wehrmachtsjustiz war zuständig für Hoch- und Landesverrat von Militärangehörigen, „Kriegsverrat", „Wehrkraftzersetzung" und Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen. Mehr als 1.400 Todesurteile wurden ausgesprochen. Am bekanntesten wurden die Verfahren gegen die Widerstandsgruppe „Rote Kapelle“ und gegen den österreichischen Kriegsdienstverweigerer Franz Jägerstätter.

Das System der NS-Militärjustiz wurde vom Bundesgerichtshof als „Blutjustiz" bezeichnet. Unbestritten ist, dass die Urteile der Militärjustiz Unrecht und ihre Gerichte Terrorinstrumente der Nazi-Diktatur waren. Insgesamt unterzeichneten die etwa 3.000 NS-Militärjuristen über 30.000 Todesurteile, die mehr als 20.000 Menschen das Leben kosteten. Kein Jurist war je zu diesen Urteilen gezwungen, aber viele NS-Juristen verstanden sich als „Kämpfer an der Heimatfront“. Kein Richter der Militärjustiz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg verurteilt. In der bundesrepublikanischen Politik und Verwaltung kamen viele ehemalige Militärrichter wieder in höchste Positionen.

Mehrere Gedenktafeln erinnern an die Blutgeschichte dieses Justizgebäudes. Mit dem Verkauf dieser historisch belasteten Liegenschaft würde sich die Bundesrepublik aus ihrer Verantwortung für die verbrecherische NS-Militärjustiz stehlen. Stattdessen fordern wir die längst überfällige historische Aufarbeitung der Militärjustiz und der aktiven Auseinandersetzung über ihr Fortwirken im Nachkriegsdeutschland. Das Gebäude könnte beispielsweise für ein Museum über die NS-Militärjustizgeschichte genutzt werden; hierfür gibt es bislang bundesweit keinen Ort.

Am 6. Juli 1943 wurde Franz Jägerstätter durch das Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Er wurde im August 1943 gemeinsam mit 16 Kriegsdienstverweigerern geköpft. Anlässlich des 60igsten Verurteilungstages findet am kommenden Sonntag, 6. Juli 2003, um 15 Uhr an der Jägerstätter-Gedenktafel am Gebäude eine Gedenkveranstaltung statt.

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