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PRESSEINFO
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GelöbNIX baut Führung aus - Bundeswehr bleibt nicht ungestört
Auch der siebente Versuch der Bundeswehr, in Berlin ein „feierliches" Gelöbnis zu zelebrieren, scheiterte. Berliner AntimilitaristInnen haben es wieder geschafft: Ungehorsame TiergartenbesucherInnen überkletterten den Zaun, der die zivile Öffentlichkeit vom militärischen Mummenschanz trennte und schlugen Alarm: In die „feierliche Stimmung" des Gelöbnisses heulten Alarmeier und tuteten Nebelhörner und machten deutlich, was die friedliebende Öffentlichkeit von militärischen Ritualen hält. Darüber hinaus haben mehr als 1.000 DemonstrantInnen ebenfalls friedlich und ebenfalls lautstark gegen das Gelöbnis protestiert.
Etwa 250 Soldaten gelobten auf dem neu angelegten Paradeplatz am Berliner Sitz des Verteidigungsministeriums. Damit befand sich der eigentliche Gelöbnisort nicht mehr im öffentlichen Raum. Das Gelände um den Bendlerblock war zudem weiträumig abgesperrt. Zutritt zum Gelöbnisort bekam nur eine Schein-Öffentlichkeit aus handverlesenen und sicherheitsüberprüften Gästen, vorwiegend Verwandten und Bekannten der Soldaten. Soviel „Öffentlichkeit" hat auch jedes Gelöbnis in der Kaserne, nur dass dieses nicht unter derart scharfen Sicherheitsvorkehrungen stattfindet.
22 StörerInnen aus dem Tiergarten wurden von der Polizei brutal festgenommen und zur Gefangenensammelstelle transportiert. Die GelöbNIX-Demonstration fand auch in diesem Jahr unter Auflagen statt, die es den DemonstrantInnen unmöglich machen sollten, in eine „Sicht- und Hörachse" zum Gelöbnisort zu kommen. Zusätzlich zu diesen Auflagen wurden die GelöbnisgegnerInnen bereits 80 m vor Ende des Demonstrationsweges durch eine Sperre mit Wasserwerfern gestoppt, die erst nach langwierigen Verhandlungen in Richtung Gelöbnis zurückgezogen wurde. Diese Verzögerung der Demonstration und der Abschlusskundgebung war offensichtlich beabsichtigt, um akustische Störungen vom Gelöbnis fernzuhalten. Damit widersprach die Praxis der Polizei erneut früheren Gerichtsurteilen, aus denen hervorgeht, dass die Bundeswehr keinen Anspruch darauf hat, bei Rekrutengelöbnissen von kritischen Meinungsäußerungen ungestört zu bleiben. Einmal mehr wurde in Berlin das Recht auf Demonstrationsfreiheit verletzt.
Einmal mehr wurde bewiesen: Ein ungestörtes öffentliches Gelöbnis in Berlin kann und wird es nicht geben.
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Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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