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PRESSEINFO

Nummer: 23/03

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 11.12.2003

Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht erneut auf dem Prüfstand

Im Verfahren gegen den totalen Kriegsdienstdienstverweigerer Volker Wiedersberg wird am 15. Dezember 2003 vor dem Landgericht Potsdam erneut verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, am 1. September 1993 den Zivildienst nicht angetreten zu haben.

Im Mai 1998 war der heute 34-jährige vom Amtsgericht wegen Zivildienstflucht Potsdam zu einer Geldstrafe verurteilt worden, gegen die er in Berufung gegangen war. Das Landgericht Potsdam setzte im März 1999 das Verfahren aus und beantragte eine konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage) beim Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob die Wehrpflicht noch verfassungsgemäß sei. Das Verfassungsgericht benötigte fast drei Jahre, um den Antrag im Februar 2002 wegen formeller Mängel abzuweisen. Über die inhaltliche Frage, ob der intensive Eingriff in die fundamentalen Grundrechte der meist jungen Männer, der mit der Wehrpflicht verbunden ist, verfassungsrechtlich nach dem Wegfall der Blockkonfrontation und damit der Bedrohung Deutschlands noch zu rechtfertigen sei, hat der zweite Senat aber nicht entschieden.

Volker Wiedersberg, der schon den Dienst bei der NVA total verweigert hatte, besteht darauf, dass seine konsequente Gewissensentscheidung auch zu einem Freispruch führen muss. Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit beinhalte auch, den Ersatzdienst ohne Waffe zu verweigern, weil dieser Teil der militärischen Kriegsplanung ist.

Die Wehrpflicht ist auch aus Gründen der Wehrungerechtigkeit verfassungswidrig. Im August 2003 haben 157.875 Männer Zivil- oder Wehrdienst geleistet. Bei Jahrgangsstärken von über 400.000 Wehrpflichtigen leistet nicht einmal mehr jeder Zweite einen Dienst. Das Verfassungsgebot des Gleichheitsgrundsatzes ist ausgehebelt. Während viele junge Männer gar nicht mehr eingezogen werden können, werden andere, die den Wehr- sowie Ersatzdienst nach ihrer Einberufung verweigern, strafrechtlich verfolgt.

Der inzwischen selber als Rechtsanwalt tätige Volker Wiedersberg steht nun erneut vor dem Landgericht. Gemeinsam mit seinem Verteidiger Wolfgang Kaleck wird er auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht abermals zum Gegenstand der Verhandlung machen.

Montag, den 15. Dezember, 13.00 Uhr,
Landgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, Saal 5.


Volker Wiedersberg und Wolfgang Kaleck stehen ab 12.30 Uhr sowie nach der Verhandlung der Presse für weitere Informationen und Nachfragen zur Verfügung.

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