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PRESSEINFO
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Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts:
Wehrpflicht ist rechtswidrig
Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Verwaltungsgericht die Wehrpflichtpraxis als rechtswidrig eingestuft. In einer Grundsatzentscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln heute festgestellt, dass das Gebot der Wehrgerechtigkeit verletzt sei, weil die Einberufungen zum Wehrdienst willkürlich erfolgen.
Es folgte mit seiner Entscheidung seinen gleichlautenden Eilbeschlüssen, die es seit Mitte Dezember 2003 getroffen hatte. In seiner Begründung hob es hervor, dass weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich einberufen werden. Gegen diese Entscheidung ist die Revision zulässig.
Die weitere Personalplanung der Bundeswehr sieht vor, dass zukünftig nur noch jeder Zehnte eines Jahrgangs zum Grundwehrdienst einberufen werden kann. Bis zum Jahr 2007 werden die Dienstposten für Grundwehrdienstleistende in der Bundeswehr auf 30.000 reduziert. Bei einem neunmonatigen Wehrdienst könnten rechnerisch 40.000 Einberufungen vorgenommen werden. Angesichts von Jahrgangsstärken von über 400.000 jungen Männern wird deutlich, dass nun wahrlich nicht mehr von „allgemeiner Wehrpflicht“ oder auch nur ansatzweise von „Wehrgerechtigkeit“ gesprochen werden kann.
Die Wehrpflicht wackelt, daran besteht kein Zweifel. Aber auf die juristische Abschaffung zu vertrauen, wäre falsch. Wehrpflicht ist, dies hat das Bundesverfassungsgericht bei seiner Wehrpflicht-Entscheidung im Jahr 2002 deutlich gemacht, Teil der „Staatsräson“ und entzieht sich deshalb einer rechtsstaatlichen Überprüfung. Es gilt deshalb, den politischen Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen.
Gesellschaftlicher und öffentlicher Druck ist auch deshalb nötig, weil im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Wehrpflicht eine typisch deutsche Forderung nach einem massiv Grundrechte einschränkenden „Pflichtjahr“ erhoben wird, neuerdings von Innenminister Schily und Justizministerin Zypries im Rahmen der „Terrorabwehr“.
Zur Entscheidung (Aktenzeichen: 8 K 154/04)
Weitere Infos:
Presseinfo zu einer gegenteiligen Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes
Zur Personalplanung der Bundeswehr und Wehrungerechtigkeit
Dokumentationen von Beschlüssen der Verwaltungsgerichte
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