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PRESSEINFO
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Geschichtsverdrehung 20. Juli Teil 4: Ethos der Attentäter
Bundesverteidigungsminister Peter Struck erklärte am 20. Juli 2003 anlässlich des Rekrutengelöbnisses in Berlin:
„Das Ethos der Attentäter begrenzt den militärischen Gehorsam und bindet ihn an rechtsstaatliche Grundsätze – abseits jener Befehlsgläubigkeit, die im Dritten Reich so häufig anzutreffen war.“
Generaloberst Erich Hoepner, Befehlshaber der Panzergruppe 4 und Mitverschworener der Attentäter, hätte mit seinem Ethos und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch den Einsatz von Giftgas zur „Bekämpfung von Partisanen“ vereinbaren können. Abseits jeder Befehlsgläubigkeit wurde er selbst aktiv und versuchte bei der Heeresgruppe Nord den Einsatz von Blaukreuz zu initiieren:
„Nach Ansicht der Panzergruppe sind hierzu Mittel erforderlich, mit denen diese Walddickichte ‚ausgeräuchert’ werden können, wie Nebel- und Reizstoffe. Hiervon verspricht sich die Panzergruppe besonders eine starke moralische Wirkung, die den Widerstandswillen erlahmen läßt. Bei der unzureichenden Ausstattung des Russen (sic!) mit Gasabwehrmitteln kann damit gerechnet werden, daß den Partisanen, auch schon aus Belastungsgründen, derartige Mittel fehlen. Ein Einsatz von Blaukreuz zum Verschuß aus den Nebel- und Granatwerfern gegen Partisanennester kann daher außerordentlich wirkungsvoll und erfolgversprechend sein. Das Kommando der Panzertruppe bittet um Überprüfung, in welchem Umfang Reizstoffe (etwa Blaukreuzart) für die Bekämpfung des Bandenunwesens zur Verfügung gestellt werden können.“ Schreiben vom 4. August 1941 an die Heeresgruppe Nord. Quelle: BA-MA Freiburg, RH 21-4/19 Gedruckt in: Gerd R. Ueberschär, NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler. Darmstadt 2000, S. 178 f.
Biographien der Attentäter Die Kampagne ist Teil des Netzwerks gegen das Gelöbnis. |
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