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PRESSEINFO

Nummer: 18/04

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@kampagne.de
Datum: 18.07.2004

Bezirksamt Mitte meldet gehorsamst:
Sondernutzungserlaubnis für Bundeswehr am 20. Juli

Das Straßen- und Grünflächenamt Berlin Mitte hat dem Verteidigungsministerium für ein weiträumiges Areal um den Berliner Bendlerblock ein Sondernutzungsrecht für den 20. Juli erteilt. Dieser Bescheid, erst am 16. Juli ergangen, erfolgte ohne jegliche Begründung. Die verwaltungsrechtliche Beteiligung der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Sondernutzungsverfahren ist eine Farce und kommt einer Rechtsbeugung gleich. Die kommunale Behörde hat geltendes Recht bewusst nicht angewandt, die Beteiligung verzögert und unzureichend gewährt.

Im Rahmen des diesjährigen Sondernutzungsverfahrens hat die Kampagne als Anmelder der abendlichen Gelöbnix-Demonstration und einer Kundgebung in den Mittagsstunden zu Ehren der Deserteure und Kriegsdienstverweigerer der Wehrmacht eine Verfahrensbeteiligung beim zuständigen Bezirksamt beantragt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Verwaltungsverfahrensgesetz. Das Bezirksamt muss grundsätzlich bei Sondernutzungsanträgen prüfen, ob die Erlaubnis eines solchen Rechts in die Rechte Dritter eingreift. Dies ist dann der Fall, wenn eine Sondernutzung die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz einschränken oder verhindern würde.

Der Antrag auf Verfahrensbeteiligung erfolgte im Oktober 2003. Erst am 8. Juni 2004 wurde die Beteiligung durch das Bezirksamt bestätigt. Gleichzeitig sah es die Akteneinsicht als erledigt an, in dem es lediglich den bloßen Antrag des Verteidigungsministeriums übersandte. Über den Rechtsanwalt Sönke Hilbrans wurde am 22. Juni die Einsicht in die vollständige Akte gefordert. Am 6. Juli erfolgte die Antwort, dass der zuständige Sachbearbeiter "nochmals intensiv recherchiert" und "tatsächlich" einen Änderungsantrag der Bundeswehr "aufgefunden habe. Er war falsch abgelegt worden", so das Bezirksamt. Zwei Tage später faxte es weitere Unterlagen zum Vorgang. Am 11. Juli erfolgte eine achtseitige Stellungnahme, in der wir den Antrag ausführlich begründeten, die Sondernutzung aus rechtlichen Gründen so weit einzuschränken, dass Demonstration und Kundgebung durchgeführt werden können. 5 Tage brauchte das Bezirksamt, um, diese Stellungnahme ignorierend, der Bundeswehr die Sondernutzung wie in den Vorjahren ohne jede Abstriche zu erlauben.

Insbesondere das faktische Verbot der Kundgebung zu Ehren der Wehrmachtsdeserteure an der Gedenkstätte Deutscher Widerstand während der Feierstunde der Bundesregierung im Bendlerblock ist ein Skandal. Es ist offensichtlich, dass jede Kritik am nationalen Mythos 20. Juli ebenso wie der Widerstand Zehntausender ausgeblendet werden soll, die sich dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht konsequent verweigert haben.

Wir werden diese Willfährigkeit des Bezirksamtes nicht hinnehmen. Gegen diesen Sondernutzungsbescheid werden wir Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragen.


Es bleibt dabei:

11.30 - 12.45 Uhr Kundgebung zum Gedenken an Deserteure und Kriegsdienstverweigerer der Wehrmacht. Ort: Stauffenbergstr./Sigismundstr. (Zugang nur über Sigismundstr.), anschl. Ehrung und Kranzniederlegung mit Ludwig Baumann, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz, und Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen -und Anwältevereins, in der Gedenkstätte.

17.00 Uhr Bündnis-Demonstration gegen das Gelöbnis ab U/S-Bhf Friedrichstraße.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029