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PRESSEINFO

Nummer: 02/05

AutorIn: Michael Behrendt
Ulrike Gramann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 20.01.2005

Wo Unrecht zu Recht wird,
ist die Ausnahme längst die Regel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern festgestellt, dass Wehrgerechtigkeit in der Bundesrepublik weiterhin bestünde. Dem entgegen stehen Fakten: Von den erfassten Wehrpflichtigen eines Jahres werden 2005 nur noch rund 15% Prozent zum Grundwehrdienst einberufen. Selbst von den tauglich Gemusterten und Einberufbaren, die keiner Wehrdienstausnahme unterliegen oder Zivildienst leisten, sind es lediglich 47,1% Prozent.

Wenn jedoch weder die Politik noch die Gerichte angemessen auf diese Tatsache reagieren, bleibt den Betroffenen nur, zur Selbsthilfe zu greifen. Die zahlreichen, mittlerweile gesetzlich festgelegten Wehrdienstausnahmen machen es Wehrpflichtigen leicht, der Ableistung des Wehrdiensts zu entkommen, ohne ein einziges Gesetz zu brechen. Ob er verheiratet ist oder in Lebenspartnerschaft lebt, ob er gesundheitliche Beschwerden hat, die zur Musterung T3 und damit zur Nichtheranziehung führen, ob er Vater ist, der Sorgerecht trägt – Gründe, die zur Nichtheranziehung führen, gibt es viele. In der Lebenswirklichkeit junger Männer sind sie nichts Ungewöhnliches mehr.

Wo es zur Regel wird, Ausnahme zu sein, gibt es für eine Mehrheit von Männern individuelle Wege, die offizielle Ungerechtigkeit zu unterlaufen. Wehrpflichtige müssen es den Behörden nicht erleichtern, sie zu erfassen, zu mustern, einzuberufen. Jeder Brief, der verloren geht und deshalb erneut geschickt werden muss, jede Musterung, die wiederholt wird, macht deutlich: Die Kosten der Wehrpflicht sind hoch und steigen im Verhältnis zu den 9% Prozent Grundwehrdienstleistenden, die nach dem neuen Personalstrukturmodell von Kriegsminister Struck überhaupt noch Bestandteil der Bundeswehr sein werden, immer mehr. Auch so können Wehrpflichtige die Unsinnigkeit der Wehrpflicht erkennbar machen und einen Druck ausüben, der letztlich politisch wirkt. Und vor allem: So können Wehrpflichtige wirksam zur Selbsthilfe greifen und leisten indirekt Hilfe zur Selbsthilfe für alle anderen.

Wo die Ausnahme zur Regel wird, ist Widerstand Pflicht!

Informationen:
www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos.php


Mehr Zahlen und Informationen unter:
http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehrpflichtwillkuer.html


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