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PRESSEINFO

Nummer: 04/05

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@kampagne.de
Datum: 18.02.2005

Bundesregierung weitet Wehrpflicht aus
Einberufbarkeit bis 60 auch ohne „Verteidigungsfall“

Das gestern im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommene „Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz“ erweitert die Zugriffsrechte auf Wehrpflichtige deutlich. Das Gesetz ist von der Bundesregierung eingebracht worden.

Den Militärplanern scheint die Musterungsverweigerung von Wehrpflichtigen erhebliches Kopfzerbrechen zu bereiten. Nicht anders ist es zu werten, wenn Wehrpflichtige, die unentschuldigt der Musterung fernbleiben und durch die Polizei nicht zur Musterung vorgeführt werden können, mit dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes nach „Aktenlage“ zu mustern sind. Ohne Kenntnis über den Gesundheitszustand kann die Einberufungsbehörde einen Wehrpflichtigen für tauglich erklären und einberufen.

Gesetzliche Bestimmungen, die gegenwärtig erst im vom Bundestag festzustellenden „Verteidigungsfall“ greifen, sind mit dem neuen Gesetz bereits an den „Spannungsfall“ geknüpft. Der Verteidigungsfall liegt vor, wenn die Bundesrepublik „mit Waffengewalt“ angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Hingegen kann der Spannungsfall eintreten, wenn die Nato oder die EU mit Zustimmung der Bundesregierung beschließt, dass eine militärische Gefahr für oder ein Angriff auf das Bündnis vorliege. Im September 2001 hat der Nato-Rat den Bündnisfall festgestellt, der bis heute nicht aufgehoben ist.

Bereits im „Spannungsfall“ können gesetzlich gewährte Zurückstellungen widerrufen werden und die Bundeswehr kann Wehrpflichtige zu einem unbefristeten Wehrdienst einberufen, so lange sie noch nicht über 60 Jahre alt sind.

Mit diesem Gesetz wird die Interventionsfähigkeit der Bundeswehr vorangetrieben. Wehrpflichtige werden in einem noch stärkeren Maße zu einer „Personalersatzmasse“, auf die die Bundeswehr nach Bedarf zurückgreifen kann. Die Wehrpflicht wird von der „Pflicht zur Landesverteidigung“ entkoppelt, die militärische Rekrutierung für Auslandseinsätze wird erleichtert, Wehrpflichtige stehen bis ins hohe Alter mit einem Fuß in der Kaserne.

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