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PRESSEINFO

Nummer: 05/05

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@kampagne.de
Datum: 14.04.2005

Reinhold Robbe: weder Kriegsdienstverweigerer noch Wehrbeauftragter

Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär fordert mit der heutigen Wahl Reinhold Robbes zum Wehrbeauftragten:
Widerrufen Sie ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer!
Zusätzlich fordern wir das Bundesamt für den Zivildienst von Amtswegen dazu auf, die Aberkennung der staatlichen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Herrn Robbe einzuleiten!

Nach der Bekanntgabe seiner Kandidatur wurde im Parlament argumentiert, Robbe sei als Wehrbeauftragter untauglich, da er anerkannter Kriegsdienstverweigerer sei. Darauf reagierte Herr Robbe karrierebewusst: „Mir konnte Anfang der 70er Jahre kein Mensch erklären, weshalb ich im Verteidigungsfall auf meine Verwandten und Freunde in Sachsen und Thüringen schießen sollte.“ Diese Erklärung lässt darauf schließen, dass Robbe eine situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung betrieben hat. Nach der Rechtsprechung zum Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist eine situationsbedingte Verweigerung nicht anerkennungswürdig. Zusätzlich äußerte Herr Robbe: „Heute hätte ich keine Probleme damit, in der Bundeswehr zu dienen.“ Dies ist ein tragendes Indiz, dass Herr Robbe widerrechtlich den Status „Kriegsdienstverweigerer“ hat.

Prinzipiell eignet sich selbstverständlich ein Kriegsdienstverweigerer, der nicht militärisch sozialisiert und nicht militärisch eingebunden ist, zur Kontrolle des Militärs. Er hätte solche Vorwürfe mit dem grundgesetzlichen Auftrag des Wehrbeauftragten zurückweisen können. Dass er dies nicht tat, wirft ein bezeichnendes Licht auf sein Amtsverständnis. Ebenso sein Dogmatismus in der Wehrpflichtfrage. Er „halte nichts davon, über die Abschaffung der Wehrpflicht überhaupt nur nachzudenken.“

Im Sinne des Grundgesetzes arbeitet der Wehrbeauftragte zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr. Aus den Jahresberichten der Wehrbeauftragten ist jedoch die Tendenz zu entnehmen, dass die Schutz- und Kontrollfunktion vernachlässigt wird und der Wehrbeauftragte zum Sachwalter von Personalangelegenheiten, Beförderungsstaus und Auslandseinsätzen wird. Als wichtiges Thema erscheint immer wieder der Verweis, das die Bundeswehr unterfinanziert sei und unter Materialknappheit leide. In dieser Situation zeigen die Wehrbeauftragten regelmäßig ihr Amtsverständnis: nicht im Sinne des Grundgesetzes, sondern im Sinne der militärischen Organisation und des Umbaus zur Interventionsarmee. Und in diesem Sinne hat Struck auch den bisherigen Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Robbe vorgeschlagen.

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