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Nummer: 10/2005

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@kampagne.de
Datum: 17.10.2005

50 Jahre Bundeswehr: Marschrichtung hohe Intensität

Um Deutschland vor sich selbst und die Welt vor Deutschland zu schützen, bestimmt das Grundgesetz in Art. 87a: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“, und aus dem gleichen Grund ist das Vorbereiten und Führen eines Angriffskrieges grundgesetzlich verboten.

1982 stellte der Bundessicherheitsrat fest, dass „militärische Einsätze der Bundeswehr außerhalb des Nato-Bereiches grundsätzlich nicht in Frage kommen, es sei denn, es läge ein Konflikt zugrunde, der sich gleichzeitig als ein völkerrechtswidriger Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland darstellt.“

Seit 1987 - nicht erst seit 1990 - wurde gefordert, Bundeswehreinsätze außerhalb des Verteidigungs- und Bündnisauftrages zu ermöglichen, nötigenfalls unter Abänderung des Grundgesetzes. Der bis dahin herrschende Konsens von Bundesregierung und etablierten Parteien, jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Nato-Bündnisses zu verneinen, wurde aufgebrochen.

Warum, erklärte ein Papier des Verteidigungsministeriums über die "Rechtliche Bewertung der Einsatzmöglichkeiten der Streitkräfte" bereits 1987. Wünschenswert sei, dass "der verfassungsrechtliche Handlungsspielraum der Bundesregierung für Einsätze der Bundeswehr zur Wahrung deutscher Interessen entscheidend erweitert werden" solle. Die Militärs sagten auch, wie die Öffentlichkeit daran zu gewöhnen sei: „Angesichts bisheriger Äußerungen (...) dürfte eine Anpassung nur längerfristig und schrittweise erfolgen können.“ Sie empfahlen zunächst Einsätze „im Rahmen von UN-Friedensbemühungen“, da solchen „die größten Wahrscheinlichkeiten bei der politischen Durchsetzung eingeräumt werden.“

Das Grundgesetz wurde nicht geändert. Dennoch ist heute alles möglich, und fast alles wurde bereits praktiziert außer der offenen Feldschlacht. Militärisch knapp formulierte Peter Struck: „Die Sicherheit der Bundesrepublik wird eben auch am Hindukusch verteidigt.“ Klartext: konsequente Ausrichtung der Bundeswehr auf Auslandseinsätze. Die Streitkräfte werden neu organisiert als „Eingreifkräfte“, „Stabilisierungskräfte“, „Unterstützungskräfte“. Die Eingreifkräfte sind, so Struck am 11. März 2004 „vorgesehen für (...) Operationen hoher Intensität“.

Dazu Klaus Reinhardt, General a. D.: "Hohe Intensität bedeutet Krieg. Das bedeutet, dass man mit Gewalt in ein Land ein Objekt nimmt, was man glaubt aus politischen Gründen in den eigenen Griff zu kriegen, ggf. als Voraussetzung für anschließende friedenserhaltende Maßnahmen, wie es zum Beispiel im Kosovo der Fall war. Also hier muss man sehr deutlich sehen, dass der Begriff, mit dem alten Begriff Krieg im Grunde genommen gleichgesetzt werden kann. (...) Es geht um hochmoderne, schnell ablaufende Gefechte, in denen geschossen wird, in dem es Verletzte und Tote auf beiden Seiten geben wird." *

Deutlicher kann man es nicht sagen.

* im Wortlaut in einer Monitor-Sendung am 1. Juli 2004
www.sie-sollte-wehrmacht-heissen.de

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