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Nummer: 13/2005

AutorIn: Ulrike Gramann, Ralf Siemens

eMail: info@kampagne.de
Datum: 26.10.2005

50 Jahre Bundeswehr: Parlament winkt nur durch

"50 Jahre Parlamentsarmee" lautet das Tagesmotto der zentralen Feierlichkeit zum 50. Gründungstag der Bundeswehr am Mittwoch in Berlin. Um republikanischen Geist und BürgerInnennähe zu suggerieren, findet der Zapfenstreich auf dem Platz der Republik, im Angesicht der Reichstagsinschrift "Dem deutschen Volke" statt.

Das schöne Wort "Parlamentsarmee" klingt, als würden Umfang, Ausrüstung und Einsatz des Militärs durch den Bundestag bestimmt. Doch Wehrmachtsgenerale arbeiteten an den Details der deutschen Wiederbewaffnung, bevor es überhaupt eine Bundesrepublik, geschweige denn einen Bundestag gab. Als es 1950 konkret wurde mit der "neuen Wehrmacht", gab es einen Bundestag, aber die "Himmeroder Denkschrift", mit der auf der geheimen "Himmeroder Konferenz" einstige Wehrmachtsgenerale die Remilitarisierung der BRD vorbereiteten, wurde ohne Beteiligung von Abgeordneten verfasst und hat dem Bundestag nie vorgelegen. Eine Volksbefragung wurde verboten und kriminalisiert. Parlamentsarmee?

1992 definierten die Verteidigungspolitischen Richtlinien Deutschland als "kontinentale Mittelmacht mit weltweiten Interessen". Aus dem Interesse an der "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt" wird darin ein militärischer Auftrag abgeleitet. Hat der Bundestag je zugestimmt?

Und wo blieb das Parlament, als das "Kommando Spezialkräfte", eine geheime Truppe für verdeckte Operationen aufgestellt wurde? Was in KSK-Einsätzen geschieht, ist jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen. Anfragen von Abgeordneten zum Agieren des KSK in Afghanistan beispielsweise, werden so "beantwortet", dass dazu grundsätzlich keine Antwort erteilt wird.

Das Militär plant Einsätze von vornherein am Parlament vorbei. Einsätze im Rahmen der schnellen Eingreiftruppe von EU und Nato gehen von einer Abmarschbereit-schaft innerhalb von 72 Stunden aus. So wird der Parlamentsvorbehalt unterlaufen, und es bleibt dem Bundestag nur noch, Einsätze nachträglich abzusegnen. Damit das in Zukunft leichter möglich ist, hat das Parlament sich mittlerweile zumindest teilweise selbst entmachtet. Im Entsendegesetz von 2004 ist festgelegt, welche Einsätze überhaupt keiner Zustimmung des Parlaments mehr bedürfen und bei welchen der ein Einsatz als angenommen gilt, sofern nicht eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten binnen einer Woche eine Befassung des Bundestages verlangen.

"Besondere Vorkommnisse" wie die schweren Misshandlungen von Rekruten in Coesfeld sind die Spitze eines Eisbergs. Parlamentarische Kontrolle über die Zustände in den Kasernen und die Praktiken der Ausbildung? Statt dessen beschränkt sich der Bericht des Wehrbeauftragten jedes Jahr darauf, Hunderte solcher Vorkommnisse im Nachhinein zu beklagen.


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