Parlamentarische Pflichtübung
Wehrbeauftragtenbericht durchgewunken
Heute
hat die Unterrichtung des Parlaments über den Jahresbericht 2004 (!) des
Wehrbeauftragten stattgefunden. 10 Monate dauerte es, bis der Bericht nach
seiner Veröffentlichung auf der Parlamentsagenda erschienen ist. Eine Stunde
nahm sich der Bundestag Zeit, um seine parlamentarische Kontrollfunktion
gegenüber der Bundeswehr wahrzunehmen, eine Alibiveranstaltung für alle
Beteiligten, Bundestag, den Wehrbeauftragten, Bundesregierung und Bundeswehr.
Die
Parlamentsarmee muss vieles fürchten, nur eines nicht: das Parlament und sein
Hilfsorgan. Dabei ist die gesetzliche Funktion des Wehrbeauftragten deutlich
formuliert: „Schutz der Grundrechte“ und „Hilfsorgan des Bundestags bei der
Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“. Dafür stehen ihm 50 Mitarbeiter zur
Verfügung.
Ein
Großteil der Eingaben beim Wehrbeauftragten beschäftigen sich mit
Personalangelegenheiten, Besoldungsproblemen, Beförderungsstaus und Beschwerden
über die Verpflegung. Hierzu führt das Hilfsorgan Wehrbeauftragter dann auch
seine Untersuchungen durch und schlägt damit nur Zeit tot. Selbständig tätig
wird er kaum noch, und unangemeldete Truppenbesuche finden immer seltener
statt.
Der Wehrbeauftragte ist weniger Kontrollinstanz der
Bundeswehr, als vielmehr Sachwalter, Kummerkasten und Sprachrohr der Truppe,
wenn es um Aufrüstung und Ausstattung für die „neuen Aufgaben“ geht. Deshalb
fordern wir die Umbenennung des Amtes des Wehrbeauftragten des deutschen
Bundestages in „Beförderungsbeauftragter der Bundeswehr und Hilfsorgan in
Kampfstiefelfragen“!
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