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PRESSEINFO

Nummer: 01/06

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@kampagne.de
Datum: 20.01.2006

Parlamentarische Pflichtübung
Wehrbeauftragtenbericht durchgewunken


Heute hat die Unterrichtung des Parlaments über den Jahresbericht 2004 (!) des Wehrbeauftragten stattgefunden. 10 Monate dauerte es, bis der Bericht nach seiner Veröffentlichung auf der Parlamentsagenda erschienen ist. Eine Stunde nahm sich der Bundestag Zeit, um seine parlamentarische Kontrollfunktion gegenüber der Bundeswehr wahrzunehmen, eine Alibiveranstaltung für alle Beteiligten, Bundestag, den Wehrbeauftragten, Bundesregierung und Bundeswehr.

Die Parlamentsarmee muss vieles fürchten, nur eines nicht: das Parlament und sein Hilfsorgan. Dabei ist die gesetzliche Funktion des Wehrbeauftragten deutlich formuliert: „Schutz der Grundrechte“ und „Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“. Dafür stehen ihm 50 Mitarbeiter zur Verfügung.

Ein Großteil der Eingaben beim Wehrbeauftragten beschäftigen sich mit Personalangelegenheiten, Besoldungsproblemen, Beförderungsstaus und Beschwerden über die Verpflegung. Hierzu führt das Hilfsorgan Wehrbeauftragter dann auch seine Untersuchungen durch und schlägt damit nur Zeit tot. Selbständig tätig wird er kaum noch, und unangemeldete Truppenbesuche finden immer seltener statt.

Der Wehrbeauftragte ist weniger Kontrollinstanz der Bundeswehr, als vielmehr Sachwalter, Kummerkasten und Sprachrohr der Truppe, wenn es um Aufrüstung und Ausstattung für die „neuen Aufgaben“ geht. Deshalb fordern wir die Umbenennung des Amtes des Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages in „Beförderungsbeauftragter der Bundeswehr und Hilfsorgan in Kampfstiefelfragen“!


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